Die ambulante Versorgung in Deutschland steht unter Druck. In rund einem Viertel der Landkreise gilt die hausärztliche Versorgung bereits als gefährdet, in weiteren zwölf Prozent als stark gefährdet. Das geht aus einem gemeinsamen Positionspapier hervor, das der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), der Verein demokratischer Ärzt*innen (vdää*) sowie der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VdPP) am 1. September veröffentlicht haben.
Die drei Verbände fordern darin die gesetzliche Einführung von Primärversorgungszentren als neue Regelform der ambulanten Versorgung. Klassische Einzel- und Gemeinschaftspraxen könnten die Versorgungslücken nicht schließen. Nötig seien jetzt multiprofessionelle Primärversorgungszentren, die eine koordinierte, patientenzentrierte Versorgung ermöglichten.
Multiprofessionelle Teams als Versorgungsmodell
Primärversorgungszentren sollen die Kompetenzen verschiedener Gesundheitsberufe unter einem Dach bündeln. Dazu zählen Ärztinnen, Ärzte, Pflegefachpersonen – insbesondere Community Health Nurses mit Masterabschluss – sowie Apothekerinnen, Apotheker und weitere Berufsgruppen. Die Teams übernehmen Aufgaben von der Bedarfserhebung über Medikationsmanagement bis hin zur Prävention und Vermittlung von Gesundheitskompetenz.
Die Arzneimitteltherapiesicherheit könne für Patientinnen und Patienten weiter verbessert werden, wenn in interdisziplinären Teams gut ausgebildete Apothekerinnen und Apotheker in festen Strukturen der Primärversorgung einbezogen würden. Internationale Studien belegen laut den Verbänden, dass solche multiprofessionellen Modelle die Versorgungsqualität verbessern.
Gesetzliche Rahmenbedingungen gefordert
Die Verbände sehen die Einführung von Primärversorgungszentren als Voraussetzung für eine zukunftsfähige Versorgung. DBfK-Präsidentin Vera Lux betonte: "Ohne eine gesetzliche Grundlage für Primärversorgungszentren werden wir die Krise der ambulanten Versorgung nicht bewältigen. Pflegefachpersonen müssen in diesen Teams einen definierten Aufgabenbereich in eigener Verantwortung übernehmen können."
Neben der gesetzlichen Verankerung fordern DBfK, vdää* und VdPP
- Investitionsmittel von Bund und Ländern,
- eine finanzielle Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie
- ein einheitliches Vergütungssystem, das unabhängig vom Versicherungsstatus gleiche Behandlungsqualität sicherstellt.