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Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

DBfK: Gesetz wird seinem Namen nicht gerecht

Am Freitag hat der Bundesrat das GVSG beschlossen. Der DBfK kritisiert die fehlende Stärkung der Primärversorgung. Das GVSG verdiene seinen Namen nicht, so die DBfK-Bundesgeschäftsführerin Bernadette Klapper.

Dem am Freitag vom Bundesrat zugestimmten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) fehlen wichtige Reformen zur Stärkung der Primärversorgung, die ursprünglich vorgesehen waren, kritisiert der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). Das GVSG verdiene seinen Namen nicht, so die DBfK-Bundesgeschäftsführerin Bernadette Klapper in einer Pressemitteilung vom Montag. Wieder einmal sei eine Chance vertan, die Gesundheitsversorgung besser abzusichern und den Herausforderungen einer alternden Bevölkerung gerecht zu werden.

"Die Stärkung der Primärversorgung ist eine zwingende Maßnahme angesichts der beschlossenen Veränderungen in der Krankenhauslandschaft", erklärte Klapper. "Primärversorgungszentren ermöglichen eine multiprofessionelle und präventiv ausgerichtete Versorgung. Sie sind ein idealer Ort, um Pflegefachpersonen mit erweiterten Kompetenzen – wie die Community Health Nurse – tätig werden zu lassen."

Mit dem jetzt beschlossenen GVSG setze die Politik "weiterhin auf veraltete Strukturen und Hierarchien, die uns bereits jetzt teuer zu stehen kommen". Gesundheit und Pflege spielten selbst wenige Tage vor der Bundestagswahl in der politischen Debatte keine ernsthafte Rolle, so Klapper.

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