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GVSG-Referentenentwurf

Umfassende Mitentscheidungsrechte der Pflege im G-BA ergänzen

Der Deutsche Pflegerat begrüßt den GVSG-Gesetzentwurf, fordert aber Mitentscheidungsrechte und eine ausreichende Finanzierung.

Der Referentenentwurf zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, GVSG) sieht unter anderem eine erweiterte Beteiligung der Pflegeberufe im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vor. Das wertet der Deutsche Pflegerat (DPR) als positives Zeichen. Damit setze der Entwurf das um, was der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beinhalte und was eine langjährige DPR-Forderung sei, sagte DPR-Vizepräsidentin, Irene Maier, am Donnerstag.

Positive Zeichen für die Profession Pflege

Die Einräumung von Antrags- und Mitberatungsrechten für die Berufsorganisationen der Pflegeberufe bei den Richtlinien und Beschlüssen über die Qualitätssicherung sowie bei weiteren Aufgabenbereichen des G-BA, die die Berufsausübung der Pflegeberufe betreffen, und deren finanzielle Unterstützung seien klare, positive Zeichensetzungen für die Profession Pflege und für die Zukunft der pflegeberuflichen Versorgung.

"Das ist ein guter Schritt in die richtige Richtung und eine echte Stärkung der Profession Pflege."

Dieser Schritt sei allerdings zu stützen von ausreichenden personellen Ressourcen für die Arbeit der Berufsorganisationen der Pflegeberufe im G-BA, deren Finanzierung sowie umfassenden Mitentscheidungsrechten. Diese beiden Punkte gingen bislang nicht aus dem Referentenentwurf hervor.

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