Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat den Referentenentwurf zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, GVSG) vorgelegt. Demnach sollen Pflegefachpersonen die Leitung der Gesundheitskioske übernehmen. Außerdem erhalten die Berufsorganisationen der Pflegeberufe ein Antrags- und Mitberatungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), wie dem Entwurf zu entnehmen ist, der BibliomedPflege vorliegt.
Antrags- und Mitberatungsrecht von Pflegeberufsverbänden
Bislang hat die Profession Pflege im G-BA lediglich ein allgemeines Beteiligungsrecht bei den Richtlinien und Beschlüssen über die Qualitätssicherung und ein Stellungnahmerecht, wenn es um die Übertragung von Heilkunde auf Pflegefachpersonen geht. Im Entwurf heißt es dazu:
"Die Expertise der Berufsorganisationen der Pflegeberufe muss weitergehend einfließen in die Beratungen des G-BA. Um die Stimme der Pflege weiter zu stärken, müssen die bestehenden Beteiligungsrechte erweitert werden in den für die Pflege relevanten Aufgabenbereichen des G-BA."
Das Antrags- und Mitberatungsrecht der Pflegeberufsverbände soll neben der Qualitätssicherung künftig auch weitere Aufgabenbereiche des G-BA umfassen, die die Berufsausübung der Pflegeberufe betreffen.
Community Health Nurses für die Gesundheitskioske
Das Antrags- und Mitberatungsrecht umfasst "das Recht, Beratungsgegenstände auf die Tagesordnung setzen zu lassen und bei der Beschlussfassung anwesend zu sein". Zudem besteht ein "Einvernehmenserfordernis" bei Entscheidungen über die Einrichtung einer Arbeitsgruppe und die Bestellung von Sachverständigen durch einen Unterausschuss. Darüber hinaus "wird die Vertretung der Berufsorganisationen der Pflegeberufe zur Wahrnehmung der erweiterten Beteiligungsrechte finanziell unterstützt".
Die Leitung der Gesundheitskioske soll eine Pflegefachperson übernehmen, die gemeinsam mit weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern allgemeine Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur medizinischen, präventiven und sozialen Bedarfsermittlung erbringt. Perspektivisch sollen insbesondere Pflegefachpersonen mit Heilkundekompetenz im Sinne von Community Health Nurses die Leitung der Gesundheitskioske übernehmen.
Neue Karrierechancen für Pflegefachpersonen
In den Gesundheitskiosken sollen perspektivisch auch Aufgaben der ergänzenden Primärversorgung erfolgen. Das soll insbesondere Ärztinnen und Ärzten entlasten und die Versorgung bei einem absehbaren Hausarztmangel auch langfristig sicherstellen.
Voraussetzung dafür sei, dass für die konkreten Tätigkeiten gezielt qualifiziertes Pflegepersonal zur Verfügung stehe. Genau an diesem Punkt setzt die Kritik des Deutschen Pflegerats (DPR) an. Bereits im vergangenen Herbst sagte DPR-Präsidentin Christine Vogler, dass die Idee der Gesundheitskioske unter Leitung von examinierten Pflegefachpersonen zwar grundsätzlich gut ist. Allerdings sei unklar, woher das benötigte Personal kommen solle, schließlich werde dieses bereits heute händeringend gesucht.
Der Referentenentwurf spricht indes von neuen Entwicklungs- und Karrierechancen für Pflegefachpersonen, die die Attraktivität des Pflegeberufs steigern könnten.
Pflegende übernehmen medizinische Routineleistungen
Pflegefachpersonal soll in den Gesundheitskiosken zum Beispiel medizinische Routineleistungen erbringen. Denkbar seien laut Entwurf zum Beispiel die Durchführung von Testungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, Blutdruck und Blutzucker messen, Verbandswechsel, Wundversorgung und subkutane Injektionen.
Voraussetzung für delegierbare Leistungen sei, dass diese Leistungen von Ärztinnen und Ärzten veranlasst und verantwortet würden. Dies könne sowohl durch Ärztinnen und Ärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, als auch durch Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdiensts geschehen.
Folgeverordnungen und Überweisungen in pflegerischer Hand
Denkbar sei auch, dass künftig qualifiziertes Pflegepersonal Folgeverordnungen für Verband-, Heil- und Hilfsmittel sowie häusliche Krankenpflege und Überweisungen an Fachärztinnen sowie -ärzte ausstellt. Als erster Anknüpfungspunkt sei der Katalog übertragbarer ärztlicher Tätigkeiten und therapeutisch-pflegerischer Aufgaben des Rahmenvertrags zu den verpflichtenden Modellvorhaben nach § 64d SGB V heranzuziehen, heißt es im Referentenentwurf.
Perspektivisch sollen sich die Gesundheitskioske zu kommunalen Kompetenzzentren für Prävention und Gesundheitsförderung entwickeln, in denen die Krankenkassen im Zusammenwirken mit den Kommunen, insbesondere mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst über die Leistungen nach § 20a SGB V zur Gesundheitsförderung und Prävention in den kommunalen Lebenswelten beraten und diese koordinieren.