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Meinungsbericht zum Wiedereinsetzen der Personaluntergrenzen

"Mit On-Off-Verordnungen ist niemandem gedient"

Arne Evers, Pflegedienstleiter des St. Josefs-Hospital Wiesbaden, in einem Kommentar über das Wiedereinsetzen der Personaluntergrenzen.

Ab August gelten wieder Pflegepersonaluntergrenzen – zumindest in 2 der insgesamt 8 Klinikbereichen. In der Hochphase der COVID-19-Krise waren sie vorübergehend ausgesetzt worden. Taktisches Kalkül oder was steckt dahinter? Ein Kommentar von Arne Evers, Pflegedienstleiter des St. Josefs-Hospital Wiesbaden.

 

Ab 1. August sollen die Pflegepersonaluntergrenzen für die Intensivmedizin und die Geriatrie wieder in Kraft treten. In der Herzchirurgie, Neurologie, Kardiologie, Unfallchirurgie, neurologischen Frührehabilitation sowie in Stroke-Units bleiben sie weiterhin ausgesetzt.

Dieses partielle reaktivieren hat ein bisschen was von einem Familien-Witz: Die Tochter wünscht sich eine Katze zu Weihnachten, der Sohn einen Hund. Die Eltern verschenken deshalb einen Hamster, dann sind wenigstens beide unzufrieden.

 "Es scheint nicht primär um die Arbeitsbedingungen für Pflegefachpersonen zu gehen."

Begründet wird die Teilreaktivierung damit, dass in den beiden genannten Bereichen besonders vulnerable Patientinnen und Patienten seien, die besonders schutzbedürftig sind.

Wer dieser Argumentation folgt, stellt relativ zügig fest, dass alle Untergrenzen in Kraft gesetzt hätten werden müssen – mit Ausnahme der Kardiologie. Denn sowohl in der Herzchirurgie, Neurologie, Unfallchirurgie als auch in der neurologischen Frührehabilitation sowie in Stroke-Units gelten – orientiert an den Vorgaben für Geriatrie – ähnliche bzw. für Patientinnen und Patienten bessere Betreuungsverhältnisse gemäß Verordnung.

Die spannende Frage ist jetzt: Welches Ziel verfolgt das Bundesgesundheitsministerium damit? Es scheint jedenfalls nicht primär um die Arbeitsbedingungen für Pflegefachpersonen zu gehen und das ist in diesen Zeiten durchaus als problematisch zu deuten.

Ab August gelten in der Intensivmedizin und Geriatrie wieder diese Personaluntergrenzen in der Pflege

Intensivmedizin: Tagschicht maximal 2,5 Patientinnen und Patienten pro Pflegefachperson; Nachtschicht 3,5 Patientinnen und Patienten pro Pflegefachperson.

Geriatrie: Tagschicht 10 Patientinnen und Patienten pro Pflegefachperson; Nachtschicht 20 Patientinnen und Patienten pro Pflegefachperson.

In den anderen Bereichen galten bis zur Aussetzung folgende Personaluntergrenzen:

Unfallchirurgie: Tagschicht 10 Patientinnen und Patienten pro Pflegefachperson; Nachtschicht 20 Patientinnen und Patienten pro Pflegefachperson.

Kardiologie: Tagschicht 12 Patientinnen und Patienten pro Pflegefachperson; Nachtschicht 24 Patientinnen und Patienten pro Pflegefachperson.

Herzchirurgie: Tagschicht 7 Patientinnen und Patienten pro Pflegefachperson; Nachtschicht 15 Patientinnen und Patienten pro Pflegefachperson.

Neurologie: Tagschicht 10 Patientinnen und Patienten pro Pflegefachperson; Nachtschicht 20 Patientinnen und Patienten pro Pflegefachperson.

Stroke-Unit: Tagschicht 3 Patientinnen und Patienten pro Pflegefachperson; Nachschicht 5 Patientinnen und Patienten pro Pflegefachperson.

Neurologische Frührehabilitation: Tagschicht 5 Patientinnen und Patienten pro Pflegefachperson; Nachschicht 12 Patientinnen und Patienten pro Pflegefachperson.

Befürworter und Gegner

Die Krankenkassen schlagen sich auf die Pro-Seite und hätten am liebsten direkt alle Untergrenzen reaktiviert. Das ist insofern logisch, da diese ein wichtiges Kontroll- und Regelinstrument sind, die Daten interessant und für politische Diskussionen wichtig sind.

Es ist richtig, dass Intensivstationen wieder eine Untergrenze erhalten. Die Lage ist weitestgehend ruhig. Im Fall einzelner Ausbruchsherde wäre zu prüfen, ob ein Ausnahmetatbestand gültig gemacht werden kann. Letztlich haben die Untergrenzen durchaus einen Nutzen für Patientinnen und Patienten und sie sorgen für eine verbesserte Personalausstattung. Das lässt sich nicht wegdiskutieren.

Erwartungsgemäß hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) das Inkrafttreten kritisiert und hat damit eben auch Recht: Die Infektionslage kann sich nach der Urlaubsphase wieder ändern. Allerdings kann niemand in die Zukunft schauen. Die starren Vorgaben und die Bürokratie sind jedenfalls ein nachvollziehbares Ärgernis, das nicht im Verhältnis zur Wirkung der Untergrenzen steht.

Pflegefachpersonen sind uneinig

Und was ist mit der Berufsgruppe der Pflegefachpersonen? Die ist ähnlich gesplittet. Es gibt einige Stimmen, die seit längerem fordern, im Fall einer entspannten Lage die Untergrenzen wieder einzuführen bzw. hätten sie gar nicht erst ausgesetzt werden sollen. Denn wenn der Schutz der Patientinnen und Patienten und damit auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Kernanliegen der Untergrenzen ist, dann hätte man hierzu auch während einer Pandemie stehen können.

Es gibt aber auch innerhalb der Pflege Gegenstimmen, die um das Aussetzen der Untergrenzen sehr froh waren. Der Nutzen ist eh fraglich, das zeigt z. B. die Erhebung des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe.

"Der Nutzen der Pflegepersonaluntergrenzen ist fraglich."

Dennoch gab und gibt es mit der Bewältigung der Pandemie für alle genug zu tun, auch wenn die Krise bis dato glücklicherweise nicht zu einem katastrophalen Ausnahmezustand geführt hat, wie in manch anderen Ländern.  

In solch einer Situation bürokratische Hürden abzubauen, ist zumindest auf den ersten Blick nachvollziehbar – besonders, wenn es zu den anfangs befürchteten sehr großen Mengen an Erkrankten gekommen wäre.

Gefühlt überwiegt in der Pflege derzeit die Fraktion jener, die den erneuten Start der Personaluntergrenzen begrüßen. Das ist verständlich und nachvollziehbar, denn das passt durchaus in den aktuellen Zeitgeist. Die Berufsgruppe Pflege, besonders im Krankenhaus, hat sich im Pandemie-Ausnahmezustand etwas emanzipiert, sie denkt kritischer. Der weiterhin bestehende Ärger mit dem Pflegebonus trägt zum kritischen Denken bei und fördert, gemeinsam an einem Strang zu ziehen, für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen und vor allem diese auch einzufordern.

Aber: In der Vergangenheit wurden aus der Profession Pflege heraus die Untergrenzen durchaus stark kritisiert. Dies sicherlich teilweise zurecht, denn die erhoffte Wirkung sowohl für Patientinnen und Patienten wie auch für die Berufsgruppe selbst ist bislang nicht zu spüren. Die Reaktivierung nun als Erfolg zu feiern, passt daher nicht hundertprozentig.

 

"Die kurze Frist sorgt zu Recht für Unmut."

Ein großer Kritikpunkt waren immer die vermeintlichen Personalverlagerungen. Umso unverständlicher ist es, dass das Bundesministerium für Gesundheit 10 Tage im Voraus die Verordnung in Kraft setzt. Die meisten Dienstpläne in Krankenhäusern dürften bereits geschrieben sein. Die im Zusammenhang mit den Pflegepersonaluntergrenzen stehenden negativen Effekte – häufiger angerufen werden, einspringen müssen und weniger Dienstplanverlässlichkeit – werden mit dieser kurzen Frist befeuert und sorgen zu Recht für Unmut unter den Beschäftigten.

Vorgaben müssen dringend überarbeitet werden

Ist das Wiedereinsetzen der Personaluntergrenzen in der Pflege taktisches Kalkül und als positive Botschaft zu verstehen im Sinne von "für die Berufsgruppe der Pflege etwas tun"? Falls dies das Ansinnen war, hat das hat mit Sicherheit nicht geklappt. Dass die übrigen Untergrenzen dieses Jahr ebenso noch in Kraft gesetzt werden, ist zu bezweifeln. Insbesondere auch, da die neuen Untergrenzen für 2021 bald verkündet und in den Startlöchern stehen dürften.

Letztlich zeigt sich in der Debatte, dass es dringend einer Überarbeitung der Vorgaben braucht. Die Untergrenzen haben nicht die Akzeptanz und auch nicht die Wirkung, um guten Gewissens als dauerhaftes Instrument in dieser Art etabliert werden zu können. Ein Instrument, das wie ein Lichtschalter mit Dimm-Funktion an- und ausgeschaltet werden kann, genießt nicht das Vertrauen der Politik und der Beschäftigten.

Ist das Instrument der PPR 2.0 das Bessere? Darüber lässt sich diskutieren.

Wichtiger als die Frage, ob die PPR 2.0 die Alternative zu den Pflegepersonaluntergrenzen ist, ist die Frage nach der Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Und hier hat das gemeinsame Eckpunktepapier von DKG, Deutschem Pflegerat und Verdi doch sehr deutlich eine Richtung vorgegeben. Übergangslösungen sind möglich. Soll jedoch wirklich etwas für die Profession Pflege getan werden, braucht es zügig einen guten Masterplan, mit dem wir "all in" gehen können. Wir brauchen einen Plan, der eine langfristige, transparente und v. a. dauerhafte Entwicklungsperspektive hin zu einer pflegerischen Personalbemessung bietet. Mit On-Off-Verordnungen ist jedenfalls niemandem gedient und keiner zufrieden.

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