Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) drängen darauf, ein verbindliches Pflegepersonalbemessungsinstrument zu etablieren. Seit Anfang März sind die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) wegen der Corona-Krise ausgesetzt. Die Personalbemessung in der Pflege sei seitdem willkürlich, kritisierte der DBfK am Samstag. Außerdem zeige eine DBfK-Online-Umfrage, dass die Umsetzung der PpUG bislang sowieso "vielfach zu mehr negativen als positiven Effekten" geführt habe. Sie verursache einen gestiegenen Dokumentationsaufwand und Personalverschiebungen.
Auf dem verordnet niedrigen Niveau und begrenzt auf bestimmte Teilbereiche könnten die PpUG keine Patientensicherheit gewährleisten oder die Pflegenden vor Überlastung schützen.
Bienstein: "Untergrenzen wirken"
"Dass in vielen PpUG-Bereichen Pflegefachpersonal aufgestockt werden musste, um die Vorgaben zu erfüllen, zeigt aber, dass Untergrenzen wirken", betonte DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. Besonders deutlich werde dadurch, wie schlecht die Personalausstattung vorher gewesen sein müsse.
"Ohne ein verbindlich anzuwendendes Pflegepersonalbemessungsinstrument, das auch als Referenzsystem für Personaluntergrenzen verwendet wird, ändert sich an der kritischen Situation der professionell Pflegenden in den Krankenhäusern nichts. Eine verbindliche Personalbemessung muss umgehend eingeführt werden", so Bienstein weiter. Die Vorschläge lägen auf dem Tisch.
Bienstein spricht damit das von DKG, Deutschem Pflegegrat und Verdi Anfang des Jahres vorgestellte Instrument der PPR 2.0 an.
Baum: "PPR 2.0 macht Pflegepersonaluntergrenzen überflüssig"
Auch die DKG drängt darauf, die Untergrenzen "schnellstmöglich" durch ein Personalbemessungsinstrument abzulösen.
"Mit der PPR 2.0 haben wir ein unbürokratisches Personalbedarfsbemessungsinstrument entwickelt, das eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung der Patienten im gesamten Krankenhaus abbildet", sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum am Samstag. "Wenn die Politik dieses Instrument endlich einführt, sind die gesetzlichen Pflegepersonaluntergrenzen überflüssig, da dann ein weitaus bedarfsgerechteres Verfahren zur Sicherung der Pflegequalität zur Verfügung steht."