Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf zum Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) gebilligt. Danach sollen Studierende in Pflegestudiengängen künftig für die Dauer ihres Studiums an einer Hochschule eine, wie es im Entwurf heißt, "angemessene Vergütung" erhalten. Auch Studierende, die ihr Studium bereits angetreten haben, sollen für die verbleibende Studienzeit eine Ausbildungsvergütung erhalten. Bislang wird der praktische Teil der hochschulischen Pflegeausbildung nicht vergütet.
Jeder zweite Pflegestudienplatz unbesetzt
Derzeit bleibe jeder zweite Pflegestudienplatz unbesetzt, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch während der Regierungsbefragung im Bundestag (ab Minute 1:20:00). Das soll sich mit der Vergütung ändern.
Damit der Pflegeberuf an Attraktivität gewinnt, will Lauterbach Pflegefachpersonen auch mehr Kompetenzen in der Patientenversorgung zugestehen und die Vorbehaltsaufgaben ausweiten. Derzeit laufen in den Bundesländern Modellvorhaben dazu und ein Forschungsprojekt. Einen gesetzlichen Vorschlag, der Heilkundeübertragung einfacher machen soll, will der Minister noch im Laufe des Jahres einbringen. Denn bislang könnten "sehr gut ausgebildete" Pflegefachpersonen in Deutschland weniger Aufgaben übernehmen als im internationalen Vergleich üblich sei, so Lauterbach.