Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) hat sich in einer aktuellen Stellungnahme kritisch geäußert zum Einsatz von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern (NFS) in der Anästhesie, in Notaufnahmen und auf Intensivstationen. "Um die Versorgungsqualität aufrechtzuerhalten, müssen pflegerische Aufgaben weiterhin ausschließlich den Pflegefachpersonen vorbehalten sein", mahnt die DGF. Dies vor allem im Sinne der Patientensicherheit.
Hochkomplexe Versorgungsprozesse
Die Kritik richtet sich an Krankenhäuser, die aufgrund des bestehenden Personalmangels versuchen, ausgebildete NFS in den klinischen Alltag zu integrieren, um Pflegefachpersonen in den genannten Bereichen zu unterstützen oder diese sogar komplett zu ersetzen.
In diesen allerdings würden kritisch, häufig lebensbedrohlich erkrankte Patientinnen und Patienten behandelt. Die dazu "erforderlichen hochkomplexen Versorgungsprozesse" oblägen primär Pflegefachpersonen nach §1 Pflegeberufegesetz (PflBG) und ärztlichem Personal. "Viele Pflegefachpersonen qualifizieren sich zusätzlich durch eine zweijährige Fachweiterbildung, um erweiterte Aufgaben im jeweiligen spezialisierten Bereich zu übernehmen."
NFS-Qualifikation nicht für pflegerische Vorbehaltsaufgaben geeignet und zulässig
Zwar absolvierten NFS einen Teil ihrer Ausbildung innerklinisch, seien jedoch "primär für die präklinische Versorgung" und den Patiententransport ausgebildet. Der klinische Teil der NFS-Ausbildung, der mit 720 Stunden deutlich geringer sei als der von Pflegefachpersonen, sei nicht darauf ausgerichtet, "eigenverantwortlich in innerklinischen komplexen Versorgungsprozessen tätig zu werden". Zudem unterschieden sich Aufgaben und Arbeitsweisen in der präklinischen und innerklinischen Versorgung "gravierend".
"Eine Weiterqualifizierung von NFS für die innerklinische Tätigkeit ist an rechtliche Rahmenbedingungen geknüpft und aus unserer Sicht nicht zielführend. Nach §4 PflBG ist es ausschließlich Pflegefachpersonen erlaubt, pflegerische Vorbehaltsaufgaben durchzuführen."
Ferner regele Absatz 3 dieses Paragrafen, dass Arbeitgeber NFS oder anderen Berufsgruppen, die keine Berufserlaubnis nach §1 PflBG innehaben, solche Vorbehaltsaufgaben nicht übertragen dürfen. NFS können daher laut DGF "nicht das hochspezialisierte Pflegefachpersonal ersetzen".
Attraktive Aus- und Weiterbildung statt Schwächung des Rettungsdienstes
Überdies sei auch im Rettungsdienst "ein messbarer Fachkräftemangel" zu verzeichnen. Diesen weiter personell zu schwächen, mache daher keinen Sinn. Der derzeitige Personalmangel ließe sich vielmehr durch eine versierte und verlässliche Ausbildung, zielgerichtete, refinanzierte Weiterbildungen, attraktive Arbeitsbedingungen und klare Karrierewege beheben.