Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und mehrere Pflegeverbände haben sich darauf verständigt, Pflegefachpersonen mehr Kompetenzen zuzusprechen. Ein entsprechender Rahmenvertrag ermöglicht Pflegenden künftig, im Rahmen von Modellvorhaben ärztliche Tätigkeiten zu übernehmen. Die Beteiligten beschlossen den Vertrag zum 1. Juli, wie der GKV-Spitzenverband am Montag mitteilte.
Mehr Kompetenzen bei Diabetes, Wunden und Demenz
Ab 2023 soll in jedem Bundesland für max. 4 Jahre mind. eine Erprobung erfolgen, in der Pflegefachpersonen Tätigkeiten der Heilkunde wahrnehmen, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren.
In einem ersten Schritt sei die Übertragung entsprechender Aufgaben zur Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus, chronischen Wunden und Demenz vorgesehen. Damit würden u. a. Blutabnahme, Wundabstrich, Bewertung der Laborwerte oder die Ableitung, Veranlassung und Empfehlung von entsprechenden Maßnahmen möglich, ohne vorab eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen.
Im Fall einer Demenz könne im Rahmen der Modellvorhaben z. B. eigenständig eine Folgeverordnung von Ergotherapie für psychisch-funktionelle Behandlung zur weiteren Stabilisierung und Verbesserung der Orientierung, Tagesstrukturierung und Durchführung täglicher Routinen veranlasst werden.
Laufzeit ab 2023 für 4 Jahre
Die Übertragung ärztlicher Tätigkeiten solle Pflegefachpersonen in ihrer Versorgungskompetenz stärken sowie gleichzeitig Ärztinnen und Ärzte entlasten. Das sorge für Behandlungskontinuität und verbessere die pflegerische Versorgung chronisch kranker Patientinnen sowie Patienten.
Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Gernot Kiefer, sagte:
"Qualifizierte Pflegerinnen und Pfleger werden zukünftig Menschen, die zum Beispiel Diabetes mellitus haben oder an Demenz leiden, selbstständig und eigenverantwortlich versorgen können. Dadurch wird die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessert und die Pflege insgesamt aufgewertet. Der Rahmenvertrag und die folgenden Modellvorhaben sind ein wichtiger Schritt für die Stärkung der pflegerischen Versorgung und brechen die tradierte Arbeitsteilung zwischen Ärzteschaft und Pflege auf."
Die am Rahmenvertrag beteiligten Pflegeverbände sind:
- Arbeitsgemeinschaft Privater Heime und Ambulanter Dienste Bundesverband
- Arbeiterwohlfahrt Bundesverband
- Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege
- Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege
- Bundesverband Ambulanter Dienste und Stationäre Einrichtungen
- Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege
- Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste
- Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe
- Deutscher Caritasverband
- Deutscher Paritätischen Wohlfahrtsverband – Gesamtverband
- Deutsches Rotes Kreuz
- Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung
- Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe
- Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland