Mit dem Pflegeberufegesetz (PflBG) sind seit 2020 bestimmte Aufgaben des pflegerischen Versorgungsprozesses dem Pflegefachpersonal vorbehalten. Diese Aufgaben dürfen also nur noch von Personen ausgeübt werden, die über eine abgeschlossene Qualifikation als Pflegefachperson verfügen. In der Praxis wirft diese Regelung allerdings noch viele Fragen auf. Daher startet das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung (DIP) nun mit dem Projekt "Vorbehaltsaufgaben der Pflege im Krankenhaus" (VAPiK).
VAPiK startet in acht katholischen Krankenhäusern
Gefördert wird das Projekt vom Katholischen Krankenhausverband Deutschland (KKVD). Der Verband verspricht sich Erkenntnisse im Hinblick auf die pflegerische Qualität, die Zusammenarbeit im Krankenhaus und einen künftigen Handlungsrahmen für den Umgang mit Vorbehaltsaufgaben.
An VAPiK, das bundesweit umgesetzt wird, sind Mitarbeitende aus acht Krankhäusern in katholischer Trägerschaft beteiligt.
Vorbehaltsaufgaben in der Praxis
Die Vorbehaltsaufgaben sorgen innerhalb der Berufsgruppe Pflege für Unsicherheit. Was sind die Gründe, wie lassen sich die Vorbehaltsaufgaben umsetzen und mit welchen Befugnissen gehen sie im Rahmen der interprofessionellen Zusammenarbeit einher? Ein Thinktank aus pflegerischen und juristischen Expertinnen und Experten hat hierzu Überlegungen angestellt.
Vorbehaltsaufgaben für Fachpflegende auf Intensivstationen hat die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste zu Jahresbeginn definiert.
Aufwertung der beruflichen Pflege
Das PflBG regelt in § 4 unter anderem die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs, die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Analyse, Evaluation und Entwicklung der Pflegequalität erstmals als pflegerische Vorbehaltsaufgaben.
Dem Gesetzgeber geht es bei den Vorbehaltsaufgaben in erster Linie um jene pflegerische Verantwortung, die für die Pflegequalität und den Patientenschutz von besonderer Bedeutung ist.
Projekt läuft bis Jahresende
Zugleich soll mit der gesetzlichen Regelung eine merkliche Aufwertung der Pflegeberufe erreicht werden, da eine prozessbezogene Fachpflege in den verschiedenen Praxisfeldern nur noch durch entsprechend ausgebildetes Personal mit den erforderlichen Kompetenzen wahrgenommen werden darf.
- Was bedeutet dies nun für die aktuelle Versorgung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus?
- Welche Konsequenzen haben die Vorbehaltsaufgaben für die Zusammenarbeit im Krankenhaus und für die Kooperation mit weiteren Einrichtungen etwa bei Entlassungen aus dem Krankenhaus?
- Welche Erfahrungen liegen in den Klinken bereits vor?
Das VAPiK-Projekt soll diese Fragen bis Ende des Jahres beantworten. Ein sich daraus ableitender Handlungsrahmen soll dann für mehr Klarheit und Rechtssicherheit in Krankenhäusern sorgen.