Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) hat Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachpersonen auf Intensivstationen definiert. In ihren Empfehlungen hält sie fest, welche Aufgaben nur mit abgeschlossener zweijähriger Weiterbildung "Intensivpflege und Anästhesie" auf der Intensivstation durchzuführen sind.
Handlungs- und Entscheidungsautonomie für fachweitergebildete Pflegepersonen
Fachweitergebildete Pflegepersonen seien in der Lage, die Aufgaben der Intensivpflege auf sehr hohem Niveau evidenzbasiert umzusetzen und zu evaluieren, um ein bestmögliches Outcome für Patienteninnen und Patienten zu erreichen, teilte die DGF am Donnerstag mit. Zusätzlich könnten sie definierte Aufgaben, die über das klassische pflegerische Tätigkeitsfeld hinausgehen, autonom und eigenverantwortlich übernehmen.
In der Fachweiterbildung würden spezifische Kompetenzen insbesondere im fachlichen, pflegewissenschaftlichen, medizintechnischen, sozialkommunikativen und personalen Bereich erworben. Absolventinnen und Absolventen seien damit auf die hohen Anforderungen – auch in Bezug auf Handlungs- und Entscheidungsautonomie – gut vorbereitet.
Stärkung der Rolle und des Aufgabenfelds von Fachpflegepersonal
DGF-Vorsitzender Lothar Ullrich sagte:
"Endlich stärken wir die Rolle und das Aufgabenfeld von Fachpflegepersonal, indem wir ihnen das ermöglichen, was sie gelernt haben. Zudem hoffen wir damit auch einen Beitrag zu leisten, um die Zufriedenheit von Intensivpflegenden zu steigern und sie zu ermutigen länger im Berufsfeld zu verbleiben."