Die bayerische Initiative zur "Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege" steht planmäßig am Freitag im Bundesrat auf der Agenda. Ziel: Der Bundesrat soll die Bundesregierung auffordern, eine Regelung auf den Weg zu bringen, um die Gleichbehandlung von Stammpersonal einerseits und Leiharbeitspersonal andererseits in der Praxis stärker als bisher zu gewährleisten. Dem entgegenstehende Abreden sollen für unzulässig erklärt und Verstöße sanktioniert werden.
Zunehmende Leiharbeit zum Nachteil der Stammbelegschaft
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek (CSU) hatte bereits im Mai einen Vergütungsdeckel für Leiharbeitspersonal ins Gespräch gebracht.
Die zunehmende Inanspruchnahme von Leiharbeit vor allem in Krankenhäusern bringe "viele Probleme mit sich", kritisierte Holetschek am Donnerstag und sprach von einem besorgniserregenden Trend zum Nachteil der Stammbelegschaft. Leiharbeit sei lediglich in Ausnahmefällen sinnvoll, um beispielsweise Belegungsspitzen oder Erkrankungswellen beim Personal abzufedern. Aber sie könne keine Dauerlösung sein.
Pläne der Bundesregierung zur Leiharbeit in der Pflege
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat derweil mit der neuen Pflegereform bereits ein Gesetz erarbeitet, um Leiharbeit in der Pflege einzudämmen. Ziel sei, "dass Leiharbeit und vergleichbare Maßnahmen nur zusätzliche Instrumente bleiben, um bei kurzfristigen Personalausfällen und nicht besetzbaren Stellen die vertraglich vereinbarte Personalausstattung vorübergehend sicherzustellen". Pflegeeinrichtungen sollen die Mehrkosten für den Einsatz von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern künftig nicht den Pflegekassen in Rechnung stellen dürfen. Stattdessen sollen maximal die in der Branche üblichen Tariflöhne als Obergrenze gelten. Auch Vermittlungsgebühren für die Zeitarbeitsfirmen sollen nicht weitergereicht werden dürfen.
Holetschek dürfte sich also wiederfinden im Gesetz der Bundesregierung zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege. Dort sind auch Personalpools oder vergleichbare betriebliche Ausfallkonzepte geplant, um den Einsatz von Fremdpersonal zu vermeiden – auch ein Punkt, den der bayerische Minister forciert. Holetschek fordert: Um langfristig und flächendeckend Ausfall- oder Springerkonzepte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen umsetzen zu können, seien praktikable, finanzierbare und effiziente Lösungen erforderlich. Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) der Regierung werde diesen Anforderungen nicht gerecht.
Refinanzierung von Personalpools gefordert
Insbesondere in der Langzeitpflege müsse die Bundesregierung sicherstellen, dass entstehende Mehrkosten für Springerkonzepte nicht auf die ohnehin finanziell stark belasteten Pflegebedürftigen abgewälzt würden.
Auch Krankenhäusern müssten entstehende Mehrkosten zur Schaffung von Springerpools sowie übertarifliche Vergütungen für das Springerpersonal gesichert refinanziert werden.