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Arbeitsbedingungen

Bayern will bundesweite Finanzierung von Springerkonzepten

Bayerns Gesundheitsministerin fordert eine bundesweite Finanzierung von Springerkonzepten. Ein Modellprojekt zeigt: Geregeltes Einspringen entlastet das Pflegepersonal und reduziert Leiharbeit.

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach (CSU) hat sich mit einem Schreiben an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gewandt, um auf die Ergebnisse eines Modellprojekts zu Springerkonzepten hinzuweisen. 

In dem Projekt wurden mit rund 5,7 Millionen Euro insgesamt 32 Springerkonzepte in 65 Langzeitpflegeeinrichtungen gefördert. Ein Gutachten der Hochschule Kempten kommt zu dem Ergebnis, dass diese Konzepte geeignet sind, die Belastung von Pflegefachpersonen zu verringern und den Einsatz von Leiharbeit zu reduzieren, teilte Gerlach am Freitag mit.

Geregeltes Einspringen statt Rufbereitschaft

"Wir brauchen innovative Personalkonzepte, die eine verlässlichere Dienstplanung ermöglichen", sagte Gerlach. Springerkonzepte könnten die Attraktivität des Pflegeberufs steigern und seien ein wichtiger Baustein für mehr Gesundheit und Zufriedenheit des Pflegepersonals.

Springerkonzepte sehen ein strukturiertes Einspringen bei Personalausfällen vor und sollen damit verlässliche Ruhezeiten und planbare Dienstpläne ermöglichen. Laut Gerlach erwarteten Pflegende zu Recht ein Ausfallkonzept, das nicht allein auf spontane Einsätze außerhalb der regulären Arbeitszeit setzt.

Das Gutachten der Hochschule Kempten zeigt zudem auf, welche Mehrkosten und welcher Personalbedarf durch die Einführung solcher Konzepte entstehen können. Es enthält praxisnahe Hinweise zur organisatorischen Umsetzung in Pflegeeinrichtungen.

Finanzierung bleibt zentrale Hürde

Für eine flächendeckende Einführung von Springerkonzepten sieht Gerlach die Finanzierung als entscheidenden Faktor. Sie fordert, dass die im Koalitionsvertrag zugesagte Unterstützung umgesetzt wird und die Mehrkosten für Springerpools sowie die Vergütung des eingesetzten Personals ausgeglichen werden.

"Die Refinanzierung muss möglichst ohne finanzielle Mehrbelastung der Pflegebedürftigen sichergestellt werden", so Gerlach. Nach aktueller Rechtslage gelten die entstehenden Mehrkosten als Betriebskosten, die über das Teilleistungsprinzip der Pflegeversicherung letztlich von Pflegebedürftigen und den Bezirken getragen werden.

Angesichts gestiegener Eigenanteile müsse alles unternommen werden, um zusätzliche Belastungen zu vermeiden. Die Ministerin appellierte an den Bund, die strukturellen Voraussetzungen für eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege zu schaffen.

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