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GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz

Tarifregeln setzen Pflege unter Druck

Das GKV‑Beitragsstabilisierungsgesetz bringt voraussichtlich neue Tarifregeln – doch fehlende Refinanzierung setzt die Pflege unter Druck und gefährdet Fortschritte, schreibt Carla Eysel, Vorstand Personal und Pflege an der Charité, in ihrem Kommentar.

Das GKV‑Beitragsstabilisierungsgesetz soll Kosten stabilisieren – doch die Regelungen zu Tariferhöhungen setzen die Pflege unter Druck. Carla Eysel warnt: Ohne vollständige Refinanzierung und neue Vergütungsmodelle droht ein Rückschritt für die Professionalisierung der Pflege.

 

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verfolgt ein nachvollziehbares Ziel: Die Beiträge der Versicherten sollen stabil bleiben, die Kostenentwicklung im System beherrschbar werden. Das ist richtig und wichtig. Doch wie so oft entscheidet nicht die Absicht eines Gesetzes über seine Wirkung, sondern die Mechanik seiner Ausgestaltung. Und hier lohnt ein genauerer Blick.

"Pläne wären herber Rückschritt"

Die aktuelle Fassung sieht vor, dass Tariferhöhungen, die die Veränderungsrate der Grundlohnsumme überschreiten, nur zur Hälfte refinanziert werden. Klingt technisch – ist es aber nicht, denn es trifft unmittelbar die Pflege. Tarifabschlüsse liegen in der Regel außerhalb der Verhandlungshoheit der betroffenen Häuser. Wer nicht am Tisch sitzt, wenn Lohnsteigerungen vereinbart werden, darf am Ende auch nicht allein für die Rechnung aufkommen.

Die Konsequenz ist absehbar: Wo Personalkosten steigen, aber nicht vollständig refinanziert werden, entsteht früher oder später Druck auf die Stellenplanung. Dieser Druck trifft die Pflege.

Diese Pläne wären ein herber Rückschritt. Denn die Professionalisierung der Pflege hat in den vergangenen Jahren spürbar an Fahrt gewonnen – nicht zuletzt durch die Einführung des Pflegebudgets, das erstmals eine eigenständige Vergütung pflegerischer Leistungen ermöglichte. Diese Entwicklung verdient Schutz, keine strukturelle Aushöhlung durch fiskalische Mechanismen.

Politik in der Pflicht: Rahmen statt Bremsklotz

Eine konstruktive Lösung liegt nahe. Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) hat bereits den Auftrag formuliert, einen eigenen Handlungsrahmen für die ausgebildete und die akademische Pflege zu entwickeln. Dieser Auftrag an die Spitzenverbände ist erteilt.

Was fehlt, ist der nächste konsequente Schritt: aus diesem Handlungsrahmen heraus leistungsorientierte Vergütungsstrukturen zu entwickeln. Eine eigenständige Systematik – analog zu Diagnosis Related Groups (DRG), jedoch spezifisch für pflegerische Leistungen in Form von Nursing Related Groups (NRG) – würde pflegerisches Handeln sichtbar, messbar und angemessen vergütet machen. Die Advanced Practice Nurse (APN), deren eigenständige gesetzliche Regelung noch aussteht, sollte in einem weiteren Schritt konsequent einbezogen werden.

Ein solcher Auftrag könnte und sollte im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verankert werden. Er würde nicht nur die Pflege strukturell stärken, sondern auch eine sauberere Zuordnung von Leistungsverantwortung und Vergütung ermöglichen: Tätigkeiten wie Service und Administration ließen sich klar zuordnen, qualifizierte Pflegeleistungen leistungsgerecht abbilden.

Die Pflege hat in den vergangenen Jahren bewiesen, dass sie Erwartungen erfüllt, Verantwortung übernimmt und Professionalität einlöst. Die Politik ist jetzt gefordert, diese Entwicklung nicht durch halbfinanzierte Tarifabschlüsse zu konterkarieren, sondern ihr einen tragfähigen Rahmen zu geben. Das Fundament ist gelegt. Es wäre schade, es zu verspielen.

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