Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant ein umfassendes Sparpaket zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen.Das hat sie auf einer Pressekonferenz am Dienstagnachmittag in Berlin mitgeteilt. Teil der Maßnahmen ist auch eine deutliche Begrenzung des Pflegebudgets. Das Gesetzespaket mit einem Gesamtvolumen von rund 20 Milliarden Euro soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden.
Die Ministerin will das Vorhaben am 29. April ins Kabinett einbringen. Grundlage sind die 66 Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit, von denen Warken nach eigenen Angaben etwa drei Viertel umsetzen möchte. Ziel sei es, die Ausgaben der Krankenkassen dauerhaft an die Einnahmen zu koppeln und nur noch Leistungen zu finanzieren, die einen nachweisbaren Nutzen für Patientinnen und Patienten haben.
Pflegebudget bleibt eigenständig – aber gedeckelt
Für Krankenhäuser bedeutet das: Das Pflegebudget soll zwar nicht wieder in das DRG-System zurückgeführt werden, künftig aber stärker begrenzt und an die allgemeine Ausgabenentwicklung angepasst werden. Die Finanzkommission sieht hier ein Einsparpotenzial von rund 0,6 Milliarden Euro im Jahr 2027, das bis 2030 auf bis zu drei Milliarden Euro wachsen könnte.
Zugleich soll die bislang geltende Meistbegünstigungsklausel für Krankenhäuser dauerhaft entfallen. Die Ministerin rechnet in diesem Zusammenhang mit Widerstand aus der Praxis.
Einschnitte auch bei Leistungserbringern
Weitere Sparmaßnahmen betreffen Ärztinnen und Ärzte, die mit Abschlägen auf extrabudgetäre Vergütungen rechnen müssen. Auch die Befüllung der elektronischen Patientenakte soll künftig nicht mehr vergütet werden. Für die Pharmaindustrie ist ein zusätzlicher Herstellerrabatt vorgesehen. Insgesamt sollen bei den Leistungserbringern rund zwölf Milliarden Euro eingespart werden.
Die Krankenkassen selbst sollen ihre Verwaltungsausgaben begrenzen und ihre Werbekosten halbieren.
Versicherte sollen sich beteiligen
Ab 2028 will Warken zudem die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern abschaffen. Ausnahmen sind für pflegende Angehörige, Eltern kleiner oder behinderter Kinder sowie für Rentnerinnen und Rentner vorgesehen. Offen ist weiterhin, wie mit den Kosten für Bürgergeldempfänger umgegangen wird, die bislang von den Krankenkassen getragen werden.
Die Ministerin betonte, nur ein finanziell stabiles Gesundheitssystem könne langfristig die Versorgung sichern. Vertreter der Krankenkassen begrüßten insbesondere die geplante Ausgabenbegrenzung als grundlegenden Systemwechsel.