Die Bundesregierung konkretisiert ihre Sparpläne für das Gesundheitssystem: Das Pflegebudget der Krankenhäuser soll ab 2027 dauerhaft gedeckelt werden. Vorgesehen ist eine Begrenzung des jährlichen Anstiegs auf die allgemeine Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das geht aus dem Referentenentwurf zum GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz hervor, der BibliomedPflege vorliegt.
Damit verschärft das Bundesgesundheitsministerium den Sparkurs, über den BibliomedPflege in dieser Woche bereits berichtet hatte. Zwar bleibt das Pflegebudget formal eigenständig, der bisherige Spielraum für zusätzliche Personalkosten wird jedoch deutlich eingeschränkt.
Pflegebudget: Wachstum nur noch im engen Rahmen
Konkret soll das Pflegebudget künftig grundsätzlich nur noch in Höhe des sogenannten Veränderungswerts steigen. Dieser orientiert sich entweder am Orientierungswert für Krankenhäuser oder an der Grundlohnrate – maßgeblich ist jeweils der niedrigere Wert. Tarifsteigerungen oberhalb dieser Grenze sollen nicht mehr vollständig refinanziert werden.
Zudem will der Gesetzgeber die bislang mögliche pauschale Finanzierung pflegeentlastender Maßnahmen streichen. Seit 2025 konnten Krankenhäuser dafür pauschal 2,5 Prozent des Pflegebudgets zusätzlich ansetzen. Diese Regelung soll ab 2027 entfallen. Laut Referentenentwurf handelt es sich dabei um eine "Doppelfinanzierung".
Mehr Pflegepersonal nur bei Pflichtvorgaben
Ausnahmen sind vorgesehen, bleiben jedoch eng gefasst. Ein Anstieg des Pflegebudgets über die Obergrenze hinaus soll nur noch möglich sein, wenn zusätzliche Pflegekräfte zwingend erforderlich sind, um gesetzliche Personalvorgaben oder verbindliche Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses einzuhalten.
Für darüberhinausgehenden Personalaufbau sieht der Entwurf keinen finanziellen Spielraum mehr vor. "Ein darüberhinausgehender Aufbau von weiterem Pflegepersonal seitens der Krankenhäuser, der zu einer Erhöhung des Pflegebudgets führt, ist somit nicht mehr möglich", heißt es im Referentenentwurf.
Leiharbeit und pflegefremde Tätigkeiten ausgeschlossen
Zusätzliche Einschränkungen betreffen den Einsatz von Leiharbeit. Vergütungsbestandteile, die über das tarifliche Entgelt vergleichbarer festangestellter Pflegekräfte hinausgehen, sollen künftig nicht mehr im Pflegebudget berücksichtigt werden. Das gilt ausdrücklich auch für Vermittlungsentgelte.
Zudem stellt der Entwurf klar, dass Pflegepersonalkosten für Tätigkeiten außerhalb der unmittelbaren Patientenversorgung – etwa für administrative, logistische oder hauswirtschaftliche Aufgaben – nicht Bestandteil des Pflegebudgets sein dürfen, unabhängig von der organisatorischen Zuordnung im Krankenhaus.
Folgen für Pflegepraxis offen
Aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums soll die Begrenzung des Pflegebudgets einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung der Krankenkassenfinanzen leisten. Für die gesetzliche Krankenversicherung erwartet das Ministerium ab 2027 Minderausgaben in Milliardenhöhe.
Welche Auswirkungen die Neuregelungen auf Arbeitsbelastung, Personalgewinnung und Versorgungsqualität in der Pflege haben werden, bleibt zunächst offen. Klar ist jedoch: Der finanzielle Spielraum für zusätzliche Pflegekräfte wird künftig deutlich enger ausfallen.
Welche finanziellen Auswirkungen das GKV‑Spargesetz für Kliniken insgesamt hat, lesen Sie bei den Kollegen vom BibliomedManager.