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Gesundheitspolitik

Kabinett beschließt GKV-Spargesetz

Das Bundeskabinett hat das GKV-Spargesetz beschlossen. Pflegeverbände warnen vor Risiken für die Versorgung durch die Sparmaßnahmen.

Das Bundeskabinett hat das GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen und damit den Weg für milliardenschwere Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung frei gemacht. 

Der Entwurf soll noch vor der Sommerpause im Bundestag beraten werden. 

Weniger Bundesmittel, neue Belastungen

Kern des Beschlusses ist eine Kürzung des Bundeszuschusses zum Gesundheitsfonds: Von 2027 bis 2030 sollen jährlich zwei Milliarden Euro weniger fließen. Das gesamte Entlastungsvolumen liegt nun bei 16,3 Milliarden Euro. Krankenhäuser sollen mit rund 5,1 Milliarden Euro weiterhin einen wesentlichen Anteil der Einsparungen tragen. 

Pflege sieht Risiken für Versorgung

Aus Sicht der Pflege sind mit dem Gesetz Risiken verbunden. Bereits zuvor hatte der Deutsche Pflegerat gewarnt, finanzielle Begrenzungen könnten die Versorgung beeinträchtigen und zu einer Destabilisierung führen. 

Auch aus der Versorgungspraxis kommt Kritik am Kabinettsbeschluss. Das Pflegebündnis Mittelbaden warnt, das Gesetz setze "einseitig auf Kostendämpfung und gefährdet das Wohl der Patienten". Die geplanten Begrenzungen bei Vergütungen und die stärkere Orientierung an der Grundlohnsumme könnten auch in der Langzeitpflege den Spielraum für Pflegepersonalkosten weiter einschränken.

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