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Gesundheitspolitik

DPR warnt vor Folgen des geplanten GKV-Spargesetzes

Der Deutsche Pflegerat schlägt Alarm: Das geplante GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz könnte nach seiner Einschätzung die Pflegeversorgung gefährden statt stabilisieren.

Der Deutsche Pflegerat (DPR) sieht im geplanten GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz erhebliche Risiken für die pflegerische Versorgung. Zwar ziele der Gesetzentwurf auf stabile Beiträge ab, tatsächlich drohe jedoch eine Destabilisierung der Versorgung, warnt der Dachverband der Pflegeberufe. Finanzpolitische Begrenzungen würden zum zentralen Steuerungsmaßstab erhoben, ohne den realen Personal‑ und Strukturbedarf für eine sichere und qualitativ hochwertige Pflege ausreichend zu berücksichtigen.

"Sachlich falsch und gesundheitspolitisch gefährlich"

"Dieser Referentenentwurf soll Beiträge stabilisieren. Tatsächlich droht er aber, Versorgung zu destabilisieren. Genau das ist sein Problem", erklärte DPR‑Präsidentin Christine Vogler. Es sei "sachlich falsch und gesundheitspolitisch gefährlich", einen Finanzindikator zum Maßstab für Versorgungsqualität zu machen.

Kritik übt der DPR vor allem an der vorgesehenen Orientierung der Vergütungsentwicklung an der Grundlohnrate. Diese bilde weder den tatsächlichen Pflegebedarf noch die Situation auf dem Arbeitsmarkt, den Fachpersonalmangel oder die Tarifentwicklung in der Pflege ab. Dass die Grundlohnrate in den Jahren 2027 bis 2029 zusätzlich jeweils um einen Prozentpunkt abgesenkt werden soll, verschärfe aus Sicht des DPR die Fehlsteuerung weiter.

Pflege dürfe nicht als nachrangiger Kostenfaktor betrachtet werden, betont der Pflegerat. Sie sei ein eigenständiger und qualitätsrelevanter Leistungsbereich, der sich unmittelbar auf Versorgungsergebnisse, Verweildauern, Komplikationsraten und die Patientensicherheit auswirke. Notwendig seien daher versorgungsbezogene Kriterien statt pauschaler Ausgabenbegrenzungen.

Schutzfunktion des Pflegebudgets wird ausgehöhlt

Positiv bewertet der DPR, dass das Pflegebudget nicht erneut in das DRG‑System integriert werden soll. Allerdings werde dessen Schutzfunktion durch die geplanten Regelungen ausgehöhlt. Das Pflegebudget müsse als lernendes, am tatsächlichen Pflegebedarf orientiertes Instrument weiterentwickelt werden. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Pflege im Krankenhaus erneut zur zentralen Einsparvariable werde.

Auch für die häusliche Krankenpflege und die außerklinische Intensivpflege sieht der DPR wachsenden Druck. Gedeckelte Vergütungssteigerungen und der Wegfall der vollständigen Tarifrefinanzierung gefährdeten die Personalbindung, erschwerten die Gewinnung von Fachkräften und erhöhten das Risiko von Versorgungsabbrüchen und Angebotsrückgängen. Kosten würden dadurch nicht eingespart, sondern in andere Bereiche des Gesundheitssystems verlagert.

Steigende Ausgaben in der Pflege seien nicht automatisch eine Fehlentwicklung, sondern vielfach Ausdruck eines lange bestehenden Nachholbedarfs, so der DPR weiter. Wer bessere Arbeitsbedingungen und eine hochwertige Versorgung fordere, dürfe tarifliche Entwicklungen nicht als Finanzproblem darstellen.

Statt pauschaler Deckelungen fordert der Pflegerat verbindliche Vorgaben für gute Pflege, darunter Personalbemessung, Qualifikationsaufbau, neue Rollen‑ und Kompetenzprofile sowie pflegesensitive Qualitätsindikatoren. Maßstab müssten Versorgungsbedarf und pflegefachliche Qualität sein, nicht eine kurzfristige Beitragssatzdämpfung.

Kritisch äußert sich der DPR auch zum Gesetzgebungsverfahren. Angesichts der Tragweite des Vorhabens sei die extrem kurze Frist zur Stellungnahme unangemessen. "Bei einem so wichtigen Gesetz darf Schnelligkeit nicht vor Gründlichkeit gehen", heißt es.

Forderungen des DPR

Der DPR fordert unter anderem den Erhalt und die bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Pflegebudgets, den Verzicht auf die Grundlohnrate als zentralen Steuerungsmaßstab, die Rücknahme der Streichung der vollständigen Tarifrefinanzierung sowie eine systematische Prüfung der Auswirkungen auf Patientensicherheit, Versorgungsqualität und Fachkräftesicherung.

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