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GKV-Finanzierung

Bundesrat warnt vor Einschnitten im Pflegebudget

Der Bundesrat kritisiert die geplante GKV-Reform und warnt vor Folgen für Pflegepersonal und Versorgung. Die Länderkammer warnt vor Unterfinanzierung, Bürokratie und Personalabbau.

Der Bundesrat sieht im geplanten GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz erhebliche Risiken für Pflegepersonal, Kliniken und die Versorgung. In ihrer Stellungnahme vom vergangenen Freitag warnen die Länder vor wachsender Unterfinanzierung, zunehmender Bürokratie und möglichen negativen Folgen für die Arbeitsbedingungen in der Pflege.

Die Kritik richtet sich vor allem gegen geplante Sparmaßnahmen im Krankenhausbereich, die nach Auffassung des Bundesrats die ohnehin angespannte Situation weiter verschärfen könnten.

Pflegepersonal: Einschnitte bei Budgets und Tarifen

Im Zentrum der Kritik stehen die geplante Deckelung des Pflegebudgets und die nur anteilige Refinanzierung von Tarifsteigerungen. Nach Einschätzung des Bundesrats führen diese Maßnahmen "zu einer strukturellen Unterfinanzierung der Krankenhäuser" und gefährdeten langfristig die Versorgungssicherheit, da sich die Pflegequalität verschlechtern könnte.

Steigende Personalkosten könnten damit nicht mehr vollständig ausgeglichen werden. Die Länderkammer sieht die Gefahr, dass Einrichtungen auf diese Entwicklung mit Personalreduktionen reagieren oder notwendige Investitionen in Pflegepersonal ausbleiben.

Darüber hinaus fordern die Länder, strengere Nachweisregeln für Pflegepersonaluntergrenzen zurückzunehmen. Die im Rahmen der Krankenhausreform verschärften Vorgaben könnten dazu führen, dass Leistungsgruppen nicht mehr zugewiesen werden. "Die flächendeckende Gefährdung der Versorgung" müsse verhindert werden.

Kliniken unter wirtschaftlichem Druck

Die Stellungnahme verweist auf die bereits kritische Lage der Krankenhäuser. Rund 70 Prozent der Einrichtungen arbeiteten demnach defizitär, insbesondere Universitätskliniken sähen sich mit steigenden Verlusten konfrontiert. Die geplanten Einsparungen könnten diese Situation und auch die bereits bestehenden Personalengpässe in der Pflege weiter verschärfen. 

Unterstützung für diese Einschätzung kommt vom Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands (VPU). Dieser warnt vor zusätzlichen Belastungen durch das Gesetz. Das geplante Gesetz würde die Unikliniken mit rund 800 Millionen Euro jährlich zusätzlich belasten – Mittel, die nach Angaben des Verbands unter anderem für Pflegepersonal, Personalbindung und Versorgungsqualität fehlen würden. Insbesondere in der Maximalversorgung sei die Pflege auf "hochqualifizierte Pflegefachpersonen, stabile Teams und eine Finanzierung, die den tatsächlichen Pflegebedarf abbildet" angewiesen. Der VPU fordert daher, das Pflegebudget gezielt weiterzuentwickeln: hin zu einer Finanzierung, die Pflegequalität, Personalentwicklung, Ausfallmanagement, Praxisanleitung, akademisierte Pflege und moderne Versorgungsmodelle verlässlich ermögliche.

Der VPU appellierte am Wochenende an Bundesregierung und Bundestag, Beitragssatzstabilität nicht gegen das Patientenwohl auszuspielen.

Bürokratie als zusätzlicher Belastungsfaktor

Kritisch bewertet der Bundesrat auch die geplante Ausweitung der Prüfungen durch den Medizinischen Dienst. Steigende Prüfquoten würden den bürokratischen Aufwand erhöhen und Personal in Kliniken binden, ohne eine klare Verbesserung der Versorgungsqualität zu gewährleisten.

Stattdessen sprechen sich die Länder für risikobasierte Prüfverfahren und einen konsequenten Bürokratieabbau aus. Ziel müsse sein, Pflegekapazitäten zu entlasten und mehr Zeit für die direkte Patientenversorgung zu schaffen.

Weitere Versorgungslücken befürchtet

Neben der stationären Pflege nennt der Bundesrat weitere Bereiche, in denen sich Engpässe verschärfen könnten. Dazu zählten die pädiatrische Pflege und psychiatrische Pflege, die bereits heute unter wachsendem Bedarf und begrenzten Kapazitäten litten.

Insgesamt stellt die Stellungnahme infrage, ob die geplanten Sparmaßnahmen geeignet sind, die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig zu stabilisieren, ohne gleichzeitig die Versorgungsqualität zu beeinträchtigen.

Die Bundesregierung kann sich nun zur Stellungnahme des Bundesrats positionieren. Dann ist der Bundestag am Zug. Wenn er das Gesetz beschlossen hat, kommt es erneut in die Länderkammer, die dann entscheidet, ob sie den Vermittlungsausschuss anruft oder das Gesetz passieren lässt.

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