Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) warnt vor erheblichen Risiken für Pflegepersonal und Patientensicherheit durch den Entwurf des GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Auf seiner Delegiertenversammlung hat der DBfK deshalb eine entsprechende Resolution verabschiedet, wie der Verband am Donnerstag mitgeteilt hat.
Im Zentrum der Kritik steht die geplante Deckelung des Pflegebudgets, die nach Einschätzung des DBfK direkt die pflegerische Versorgung im Krankenhaus beeinträchtigen würde.
"Pflege ist kein Sparschwein"
Mit der Resolution "Pflege ist kein Sparschwein – Versorgungssicherheit braucht starke Pflegefachpersonen" bezieht der Verband klar Position gegen Einschnitte in die Pflegefinanzierung.
DBfK-Präsidentin Vera Lux sagte: "Wer Pflegebudgets deckelt, spart nicht abstrakt im System. Gespart wird an ausreichend Zeit für Mobilisation, Beobachtung, Beratung, Anleitung und Entlassungsvorbereitung – zu Lasten von Patientensicherheit."
Nach Angaben des DBfK zeigen sich mögliche Folgen bereits im Versorgungsalltag. Erste Einrichtungen berichteten schon jetzt von zurückhaltender Personalplanung. "Bereits jetzt berichten Pflegedirektor:innen von Zurückhaltung beim Personalaufbau bis hin zu Einstellungsstopps", so Lux.
Forderung nach verbindlicher Pflegefinanzierung
Der DBfK fordert in seiner Resolution, das Pflegebudget zu erhalten und strukturell weiterzuentwickeln. Pflegepersonalkosten müssten "bedarfsgerecht, verlässlich und zweckgebunden finanziert werden".
Zentral sei eine verbindliche Verknüpfung von Pflegepersonalbemessung – etwa über die PPR 2.0 – und Finanzierung. Der Verband spricht sich zudem für eine stärkere Beteiligung von Pflegefachpersonen an Reformprozessen aus.
"Die Bundesregierung kann nicht mehr Qualität im Krankenhaus versprechen und gleichzeitig die Pflegefinanzierung begrenzen", mahnte Lux. Qualität entstehe "am Bett, im Gespräch, in der rechtzeitigen Risikoerkennung und in verlässlichen Teams".
Klinikverband fordert umfassende Lockerungen
Parallel forderte der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) Änderungen am Gesetzentwurf mit gegenteiliger Stoßrichtung. Der Verband plädierte für mehr wirtschaftliche Spielräume und weniger regulatorische Vorgaben.
Zu den BDPK-Vorschlägen zählen unter anderem:
- Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) von 2027 bis 2029
- Aussetzung der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) im selben Zeitraum
- Erweiterung des Pflegebudgets über bisher definierte Tätigkeiten hinaus
- Beibehaltung bestehender Regelungen bei MD-Prüfquoten
- Weiterhin vollständige Refinanzierung von Personalkosten bis zur Höhe von Tarifgehältern.
BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz kritisierte die aktuelle Ausgestaltung: Diese sei "ursächlich für die massiven Kostensteigerungen im Krankenhausbereich, und zwar ohne, dass sich die Versorgung der Patientinnen und Patienten oder die Arbeitszufriedenheit der Pflegekräfte verbessert hätte". Sein Fazit: "Es ist nur teurer, aber nicht besser geworden."
Auch der Bundesrat hatte zuletzt vor Folgen des Gesetzes für Pflegepersonal und Versorgung gewarnt. Die Länderkammer sieht insbesondere in Einschnitten beim Pflegebudget und bei der Tarifrefinanzierung die Gefahr einer strukturellen Unterfinanzierung der Krankenhäuser. Zudem kritisieren die Länder steigende Bürokratie und mögliche negative Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen sowie Pflegequalität.