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Finanzreform

VPU warnt vor Pflegebudget ab 2027

VPU warnt vor Folgen neuer Pflegebudgets

Der Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands (VPU) hat am Donnerstag dem Bundesgesundheitsministerium ein Positionspapier zu den geplanten Änderungen der Pflegefinanzierung übermittelt. Darin konkretisiert der Verband seine bereits mehrfach geäußerte Kritik am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Die ab 2027 geplanten Regelungen schränkten den finanziellen Spielraum der Universitätskliniken ein – mit Folgen für Personalentwicklung, Qualifizierung und Versorgungskapazitäten.

Im Mittelpunkt der Kritik steht die geplante Umstellung von einer weitgehend kostenorientierten Refinanzierung auf ein prospektiv gedeckeltes Pflegebudget. Nach Einschätzung des VPU werden steigende Pflegebedarfe, höhere Fallschweren oder zusätzliche Anforderungen an spezialisierte Qualifikationen künftig nicht mehr automatisch in der Budgetentwicklung berücksichtigt. 

Verband befürchtet wachsende Finanzierungslücken

Besonders kritisch sieht der VPU die vorgesehenen Regelungen zur Budgetfortschreibung. Zwar würden Tarifsteigerungen weiterhin berücksichtigt, jedoch nur teilweise refinanziert. Dadurch könnten nach Ansicht des Verbands dauerhafte Finanzierungslücken entstehen. 

In seinem Positionspapier verweist der VPU darauf, dass Universitätskliniken hochkomplexe Fälle versorgen und Aufgaben in Forschung, Lehre sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung übernehmen. Die Einrichtungen könnten Kostensteigerungen deshalb nur begrenzt durch Effizienzmaßnahmen ausgleichen. 

Als mögliche Folgen nennt der Verband unter anderem Druck auf Stellenbudgets, Qualifizierungsmaßnahmen und Versorgungsangebote. Im Fazit warnt er vor "strukturellen Finanzierungslücken bei Tarifsteigerungen", einem "zunehmenden Druck auf Stellenbesetzung und Qualifizierung" sowie Risiken für Bettenkapazitäten und hochspezialisierte Leistungsangebote.

Kritik an Abschaffung der PPR 2.0

Der VPU kritisiert zudem das Ende der verpflichtenden Anwendung der Pflegepersonalregelung (PPR) 2.0. Die vorgesehene Verpflichtung zu einer "auskömmlichen" Personalausstattung enthalte keine quantifizierbaren Vorgaben zur Ermittlung des tatsächlichen Pflegepersonalbedarfs. Für Universitätskliniken erschwere dies die standardisierte Darstellung des Pflegeaufwands, insbesondere bei hoher Fallschwere und spezialisierten Behandlungspfaden.

Statt einer Abschaffung spricht sich der Verband für eine Weiterentwicklung der PPR 2.0 auf Basis der bisherigen Evaluationsergebnisse aus. 

Höheres Kostenrisiko für Kliniken

Nach Darstellung des VPU verlagern die Neuregelungen das Prognose- und Kostenrisiko stärker auf die Krankenhäuser. Abweichungen zwischen geplantem und tatsächlichem Personalbedarf könnten ab 2027 grundsätzlich nicht mehr nachträglich ausgeglichen werden. Gleichzeitig würden nicht besetzte Stellen im Folgejahr budgetmindernd berücksichtigt. 

"Entscheidend wird sein, ob und in welchem Umfang die pflegerischen Aufwände innerhalb der Universitätsmedizin in den neuen Budget-, Personal- und Abgrenzungsregelungen abgebildet werden können", heißt es in dem Papier. Andernfalls bestehe das Risiko, "dass der tatsächliche Pflegebedarf und die refinanzierbaren Personalkapazitäten zunehmend voneinander abweichen".

Debatte bereits in Tarifverhandlungen angekommen

Welche Folgen die geplanten Finanzierungsregeln für Pflegepersonal haben könnten, wird derzeit auch an der Charité diskutiert. Die Berliner Universitätsmedizin hatte in dieser Woche erklärt, dass insbesondere die Begrenzung der Refinanzierung von Tarifsteigerungen sowie Änderungen bei Pflegebudgets und pflegeentlastenden Maßnahmen erhebliche finanzielle Belastungen verursachen könnten. Nach Angaben der Charité wären in diesem Fall allein in der Pflege mindestens sieben Prozent der Arbeitsplätze gefährdet. 

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