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Bayern

Regelmäßige Evaluation der VdPB gestrichen

Mit dem Vierten Modernisierungsgesetz entfällt die bisherige Evaluationspflicht der VdPB. Das stößt auf Kritik.

Mit dem Vierten Modernisierungsgesetz Bayern soll die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Evaluation der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) entfallen. Ziel der Gesetzesnovelle ist nach Angaben der Staatsregierung die Entbürokratisierung. Der Bayerische Landespflegerat (BLPR) sieht diesen Schritt jedoch kritisch und warnt vor negativen Folgen für die Weiterentwicklung der VdPB.

Bislang sah das Bayerische Pflegendengesetz (BayPfleG) vor, dass der Reform- und Weiterentwicklungsprozess der VdPB in regelmäßigen Abständen, mindestens alle fünf Jahre, evaluiert wird. Die hierfür eingesetzte Kommission hatte den gesetzlichen Auftrag, die Entwicklung der VdPB beratend zu begleiten und entsprechende Empfehlungen auszusprechen.

BLPR: Evaluation ist "einzig wirksames Korrektiv"

Die Abschaffung einer regelmäßigen Evaluation schwäche die Weiterentwicklung der VdPB, moniert der BLPR. Eine regelmäßige, kennzahlengestützte Überprüfung sei das "bislang einzige wirksame Korrektiv" und bilde die Grundlage für fundierte Empfehlungen zur weiteren Ausrichtung der VdPB.

Zugleich verweist der BLPR auf die "Zusage" des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP), die Evaluation der VdPB weiterhin zu fördern. 

Aus Sicht der Pflegeberufe sei entscheidend, ob die im Gesetz angekündigten Entlastungen – etwa durch vereinfachte Aufsichts-, Förder- und Verwaltungsverfahren – tatsächlich zu spürbar weniger Bürokratie im Alltag führten, ohne dabei Qualitäts- und Beteiligungsstandards zu gefährden. Eine bloße "Scheinderegulierung" ohne belastbare Nachweise für administrative Erleichterungen lehne man ab, so Hauck.

Ministerium: künftig anlassbezogene statt starre Evaluation

Eine Sprecherin des StMGP erklärte auf Anfrage von BibliomedPflege, dass die Prozesse der VdPB weiterhin fachlich begleitet würden. Statt einer starren gesetzlichen Evaluationspflicht werde künftig auf anlassbezogene Evaluationen gesetzt. Grundlage seien die 2023 gemeinsam erarbeiteten Empfehlungen der VdPB, des BLPR und der Landes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft. Zudem bleibe es den beteiligten Akteuren möglich, weiterhin Empfehlungen zur Reform und Weiterentwicklung der VdPB an das Ministerium heranzutragen. Ziel sei es, die Selbstverwaltung der Pflegeberufe in Bayern auch künftig zu stärken.

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