Mit der Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes durch Bundestag und Bundesrat verschärft sich die Auseinandersetzung um die künftige Finanzierung des Gesundheitssystems. Aus der Pflege, von Krankenhäusern und ambulanten Leistungserbringern kommt deutliche Kritik. Verbände warnen vor negativen Folgen für die Personalausstattung, die Versorgungsqualität und die Attraktivität der Pflegeberufe.
Kern des Streits sind die Begrenzung des Pflegebudgets, Änderungen bei der Refinanzierung von Personal- und Tarifkosten, die Abschaffung der Pflegepersonalregelung PPR 2.0 sowie die Herausnahme der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) als Qualitätskriterium bei Leistungsgruppen. Während die Bundesregierung und die Krankenkassen auf stabile Beitragssätze verweisen, sehen viele Akteure darin einen Einschnitt zulasten der Versorgung.
Deutscher Pflegerat sieht "Vertrauensbruch"
Besonders scharf reagiert der Deutsche Pflegerat (DPR). Der Verband spricht von einem "eklatanten Vertrauensbruch" und wirft der Bundesregierung vor, die Expertise der Pflegeberufe ignoriert zu haben. Der DPR kritisiert insbesondere die Begrenzung des Pflegebudgets, die Abkehr von einer verbindlichen Personalbemessung sowie die Änderungen bei Qualitätsvorgaben und Tarifrefinanzierungen.
DPR-Präsidentin Christine Vogler sagte am Montag: "Wir sind fassungslos und zutiefst empört. Die Politik ist zu weit gegangen." Professionell Pflegende und Hebammen würden als "Kostenfaktor, Sparreserve und Bauernopfer" behandelt. Der Verband sieht Risiken für Arbeitsbedingungen, Pflegequalität und Patientensicherheit.
Zugleich kritisiert der DPR das parlamentarische Verfahren. Wesentliche Änderungen seien erst kurz vor dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens eingebracht worden. Pascale Hilberger-Kirlum, Vizepräsidentin des DPR, argumentierte: "Eine Beteiligung, bei der man uns anhört und unsere Positionen anschließend ignoriert, ist keine Beteiligung. Sie ist politische Kulisse."
Der DPR verweist darüber hinaus auf mögliche langfristige Folgen für die Berufsentwicklung. Vizepräsidentin Jana Luntz warnte vor einem "kalten Pflexit". Beruflich Pflegende könnten angesichts zunehmender Belastungen ihre Arbeitszeit reduzieren, Versorgungsbereiche verlassen oder den Beruf ganz aufgeben. "Die Bevölkerung wird deutlich schlechter versorgt", so Luntz.
DBfK warnt vor Folgen für Patientensicherheit
Auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert die Verabschiedung des Gesetzes scharf. DBfK-Präsidentin Vera Lux bezeichnete die Beschlüsse als "unverantwortlich". Die Bundesregierung verlange von den Krankenhäusern gleichzeitig den Umbau ihrer Strukturen, die Arbeit mit einem gedeckelten Pflegebudget und die Sicherstellung einer ausreichenden Zahl von Pflegefachpersonen – ohne verbindliche Personalbemessung. "Das kann nicht funktionieren", so Lux.
Der Verband warnt vor konkreten Folgen für Patientinnen und Patienten. Fehlendes Pflegepersonal bedeute längere Wartezeiten, verzögerte Reaktionen auf Zustandsveränderungen sowie ein höheres Risiko für vermeidbare Komplikationen. "Wenn Pflegepersonal fehlt, heißt das ganz konkret: Menschen warten länger auf Hilfe, Veränderungen ihres Zustands werden später bemerkt, vermeidbare Komplikationen treten auf und notwendige Pflege bleibt liegen, weil die Kolleg:innen nur noch das Dringendste schaffen", sagte Lux.
Zugleich verweist der DBfK auf frühere Erfahrungen: "Wir haben schon in den 1990er-Jahren erlebt, was passiert, wenn bedarfsgerechte Personalbemessung abgeschafft wird: Stellenabbau, immer höhere Belastung und schlechtere Versorgung. Diesen Fehler wiederholt die Bundesregierung jetzt." Die Politik sei auf die möglichen Folgen hingewiesen worden, habe sich aber dennoch für den eingeschlagenen Kurs entschieden.
Kliniken und ambulante Anbieter warnen vor Folgen
Der Bundesverband Pflegemanagement bezeichnet das Gesetz als "Rückschritt für die Gesundheitsversorgung". Vorstandsvorsitzende Sarah Lukuc kritisierte einen politischen Kurs, der kurzfristige Kostendämpfung über die langfristige Sicherung der Versorgung stelle. Mehr Kompetenzen für Pflegefachpersonen bei gleichzeitig fehlenden Investitionen in Personal und Personalbemessung seien widersprüchlich. "Wer Versorgung sichern will, darf nicht an den Strukturen sparen, die sie tragen", sagte Lukuc.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) richtet seine Kritik vor allem gegen die unterschiedlichen Regelungen zur Gehaltsrefinanzierung. bpa-Präsident Bernd Meurer spricht von einer "gesetzlich verordneten Wettbewerbsverzerrung". Tarifgebundene Anbieter und Krankenhäuser könnten höhere Gehaltssteigerungen besser refinanzieren als nicht tarifgebundene ambulante Einrichtungen. Das werde den Wettbewerb um Pflegekräfte weiter verschärfen.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) spricht von einem "Gesundheitskürzungsgesetz". DKG-Chef Gerald Gaß sieht durch das Gesetz zusätzliche Belastungen für Länder, Kommunen und Krankenhäuser. Die angekündigten 550 Millionen Euro an Bundesmitteln bezeichnet er als unzureichend. Länder müssten sich auf weitere Nothilfeprogramme für Kliniken einstellen.
Auch der Deutsche Evangelische Krankenhausverband fordert weitergehende Deregulierungen. Verbandsvorsitzender Christoph Radbruch warnte, dass wirtschaftlicher Druck ohne zusätzliche Handlungsspielräume entweder zu Leistungsabbau oder Belastungen für die Versorgungsqualität führen könne. Besonders kritisch bewertet der Verband die künftige Ausgestaltung des Pflegebudgets.
Krankenkassen verteidigen Kurs
Der GKV-Spitzenverband bewertet das Gesetz dagegen als notwendige Voraussetzung für stabile Beitragssätze. Vorstandsvorsitzender Oliver Blatt spricht von einer "guten Nachricht" für die rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber. "Dieses Gesetz enthält viele Härten, aber trotzdem ist es richtig, dass es beschlossen wurde", so Blatt.
Der Verband fordert zugleich weitere Strukturreformen. Genannt werden eine stärkere Primärversorgung, die Notfallreform, die Umsetzung der Krankenhausreform, der Ausbau der Prävention sowie eine stärkere Nutzung von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz.
Zuspruch erhält das Gesetz auch von Teilen der Krankenhauslandschaft. Die Agaplesion gAG bezeichnet die Verabschiedung als "ersten Schritt in die richtige Richtung". Positiv bewertet der Träger insbesondere geplante Deregulierungen sowie die Abschaffung der PPR 2.0. Gleichzeitig warnt auch Agaplesion vor finanziellen Belastungen durch die hälftige Tarifrefinanzierung und weitere Sparvorgaben.
Pflegeverbände befürchten Auswirkungen auf den Beruf
Pflegeorganisationen sehen mehrheitlich in dem Gesetz ein Signal zulasten der Profession Pflege. Das Pflegebündnis Mittelbaden spricht von einer "erschreckenden Geringschätzung gegenüber der Profession Pflege". Vorsitzender Peter Koch kritisierte insbesondere die Deckelung des Pflegebudgets, die Abschaffung der PPR 2.0 und die geplanten Änderungen bei den Personalvorgaben.
Auch aus der Wissenschaft kommen kritische Stimmen. Auf LinkedIn warnte Pflegewissenschaftlerin Martina Hasseler vor Auswirkungen auf die akademische Pflege und Advanced Practice Nursing. Die beschlossenen Regelungen könnten die Einstellung akademisch qualifizierter Pflegefachpersonen zusätzlich erschweren.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes ist die politische Debatte nicht beendet. Mehrere Pflegeverbände, darunter der DPR und der Bundesverband Pflegemanagement, haben bereits angekündigt, auf Änderungen im weiteren Reformprozess zu drängen – insbesondere bei der Personalbemessung, dem Pflegebudget und den geplanten Reformen der Pflegeversicherung.