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Positionspapier des DPR

Pflege stärker in Primärversorgung einbinden

Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat ein neues Positionspapier zur stärkeren Einbindung von Pflegefachpersonen in die Primärversorgung vorgelegt.

Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat am Samstag ein neues Positionspapier zur stärkeren Einbindung von Pflegefachpersonen in die Primärversorgung vorgelegt. Darin plädiert der Dachverband für eine Differenzierung zwischen eigenverantwortlicher Pflege und delegationsgebundener Assistenz, die Berücksichtigung internationaler Evidenz sowie die regelhafte Verankerung erweiterter pflegerischer Kompetenzen.

Positiv sei hervorzuheben, dass die Bedeutung von Pflegefachpersonen für die künftige Ausgestaltung der Primärversorgung zunehmend anerkannt werde. Die aktuellen Lösungsvorschläge seien aber "fachlich unzureichend differenziert und professionspolitisch problematisch".

Der DPR kritisiert insbesondere, dass in politischen Reformvorschlägen unterschiedliche Gesundheitsfachberufe – darunter Physician Assistants (PA), Advanced Practice Nurses (APN) und Community Health Nurses (CHN) – häufig gleichgestellt würden, obwohl sie über unterschiedliche Qualifikationen und Verantwortungsprofile verfügten. Während PA an ärztliche Delegation gebunden seien, verfügten akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen über rechtlich verankerte eigene Zuständigkeiten – einschließlich der Möglichkeit, heilkundliche Tätigkeiten eigenständig auszuüben.

Nach Ansicht des Pflegerats sind internationale Erfahrungen eindeutig: Länder wie Großbritannien, die Niederlande oder Kanada stützen ihre Primärversorgung zu großen Teilen auf Pflegefachpersonen mit erweiterten Kompetenzen. Modelle wie Advanced Nursing Practice, Community Health Nursing und School Health Nursing zeigten nachweislich positive Effekte auf Versorgungsqualität, Effizienz und Patientenzufriedenheit. Die deutsche Diskussion blende diese Evidenz jedoch weitgehend aus. 

Dabei seien die rechtlichen Grundlagen längst geschaffen worden: Mit § 4a Pflegeberufegesetz (PflBG) sowie § 15a und § 64d SGB V existierten bereits klare Vorgaben, die die eigenständige Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten durch qualifizierte Pflegefachpersonen ermöglichen. Umso unverständlicher sei es, dass Reformvorschläge weiterhin auf unscharfe Rollenbilder setzten. 

Der DPR fordert daher eine konsequente Differenzierung zwischen Pflegefachpersonen und Assistenzberufen, die regelhafte Verankerung erweiterter pflegerischer Kompetenzen in der Versorgungspraxis sowie eine stärker evidenzbasierte gesundheitspolitische Entscheidungsfindung. Eine nachhaltige Reform der Primärversorgung könne nur gelingen, wenn die Pflege „als eigenständige, wissenschaftlich fundierte und rechtlich abgesicherte Heilberufsprofession“ systematisch gestärkt werde.

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