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Pflegerische Selbstverwaltung

Warum der Landespflegerat die Entwicklungen in Bayern kritisch sieht

Zwei Pflegefachpersonen am Universitätsklinikum Tübingen besprechen sich.

Der Bayerische Landespflegerat (BLPR) hat den vor wenigen Tagen vorgelegten Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) zwar als ersten Reformschritt begrüßt, sieht die Anschlussfähigkeit des bayerischen Sonderwegs aber kritisch.

Keine unabhängige Selbstverwaltung in Bayern 

In einer Stellungnahme zur Verbändeanhörung verwies der BLPR auf die nach wie vor bestehenden "gravierenden Lücken in der Konzeption der VdPB". Auch mit den vorgelegten gesetzlichen Änderungen führten diese zu keiner unabhängigen, berufsständischen Selbstverwaltung, argumentierte der Landespflegerat in dieser Woche.

Dabei deute das in den Startlöchern stehende Pflegekompetenzgesetz auf die dringende Notwendigkeit hin, gerade auch in Bayern "eine echte und im Heilberufe-Kammergesetz verortete Selbstverwaltung zu schaffen".

Nur "fachliche Zuarbeit" an Berufs- und Weiterbildungsordnung 

Die geplante Registrierungspflicht und die damit einhergehende Etablierung eines gesamtheitlichen und aussagekräftigen Berufsregisters sei eine langjährige zentrale Forderung des BLPR. Aufgrund der weiterbestehenden freiwilligen Mitgliedschaft könne die VdPB jedoch trotzdem "keine umfassende Repräsentanz- und Legitimationswirkung für die gesamte Berufsgruppe" entfalten. Losgelöst von einer verpflichtenden Mitgliedschaft bestätige das Register allenfalls den Fachkräftemangel.

Auch der gesetzliche Auftrag zur Erarbeitung einer Berufs- und Weiterbildungsordnung sei nur im Rahmen einer fachlichen Zuarbeit an das zuständige Ministerium vorgesehen.

Abhängigkeit von der bayerischen Staatsregierung

Darüber hinaus bleibe eine abhängige und damit unsichere Finanzierung über den Staatshaushalt bestehen.

BLPR-Vorsitzende, Edith Dürr, sagte:

"Das stückchenweise Hinzufügen 'kammerähnlicher Elemente' (…) ändert wenig an der weiter bestehenden, fehlenden Anschlussfähigkeit. Es (braucht) den politischen Willen, um perspektivisch eine autonome berufliche Selbstverwaltungsorganisation – analog zu einer Pflegekammer – auch in Bayern zu etablieren."

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