Wo stehen die berufsständische Selbstverwaltung und die gesetzliche Interessenvertretung der Profession Pflege? Wir haben den aktuellen Stand in den Bundesländern recherchiert.
Schleswig-Holstein
Die Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein war eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, in der qua Gesetz alle in Schleswig-Holstein berufstätigen Pflegefachpersonen Mitglied waren; sie bestand vom 21. April 2018 bis zum 11. Dezember 2021. Beschlossen hatte sie 2015 die damalige Regierungskoalition aus SPD, Grünen und SSW. 2017 – ein Jahr, bevor die Kammer sich konstituierte – kam es in Kiel zu einem Regierungswechsel; fortan regierte eine Koalition aus CDU, Grünen und FDP. Insbesondere die FDP stand der Kammer ablehnend gegenüber. Die neue politische Ausgangslage und andauernde Proteste gegen die Kammer führten auf Initiative der regierungstragenden Fraktionen Anfang 2021 zu einer Abstimmung der Mitglieder über deren Fortbestand oder Auflösung. Hierbei votierten 91,77 Prozent für die Auflösung der Kammer und 8,23 Prozent für die Fortführung. Als Konsequenz wurde sie per Gesetz aufgelöst.
Seit 2022 wird Schleswig-Holstein von der CDU und den Grünen regiert. Der Koalitionsvertrag enthält keine Aussagen zur berufsständischen Selbstverwaltung und gesetzlichen Interessenvertretung der Profession Pflege.
Hamburg
In Hamburg haben die Regierungsparteien SPD und Grüne die im Koalitionsvertrag verankerte „Möglichkeit einer erneuten Vollbefragung aller Hamburger Pflegekräfte zur Gründung einer Landespflegekammer“ nicht umgesetzt. Ein Sprecher der Sozialbehörde hat dies auf Nachfrage damit begründet, dass die „Gründung einer Pflegekammer teilweise mit erheblichen Konflikten zwischen Befürwortern und Gegnern einhergeht, die zum Teil auch zur Rückabwicklung von gegründeten Pflegekammern geführt haben“. Die mögliche Gründung einer Pflegekammer setze deshalb eine ausreichende Akzeptanz unter den Pflegefachpersonen voraus. Die Behörde werde die Entwicklung weiterhin beobachten, insbesondere mit Blick auf Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.
2014 hatte es in der Hamburg bereits eine repräsentative Befragung unter 1.103 zufällig ausgewählten Pflegefachpersonen und Auszubildenden gegeben. Damals sprachen sich 36 Prozent für die Gründung einer Pflegekammer aus, 48 Prozent votierten dagegen, 16 Prozent enthielten sich. Als Konsequenz verwarf der Senat die Möglichkeit einer Kammergründung.
Bremen
Mitte 2023 einigten sich SPD, Grüne und Linke auf die Fortsetzung der Koalition im Bremer Senat. Der neue Koalitionsvertrag enthält keine Aussagen zur berufsständischen Selbstverwaltung und gesetzlichen Interessenvertretung der Pflege. Im vorherigen Koalitionsvertrag war die „Prüfung zur Gründung einer Pflegekammer“ vorgesehen, was aber nicht umgesetzt wurde.
Eine Pflegekammer ist in Bremen politisch mehrheitlich nicht gewollt, da alle abhängig Beschäftigten und Auszubildenden bereits Pflichtmitglieder der Arbeitnehmerkammer Bremen sind – eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die über Mitgliedsbeiträge finanziert wird. Die Mitglieder können Dienstleistungen wie Information, Beratung und Qualifizierung in Anspruch nehmen. Von den rund 390.000 Mitgliedern sind knapp 15.000 in der Pflege tätig. Die Arbeitnehmerkammer setzt sich eigenen Angaben zufolge dafür ein, die Rahmenbedingungen für in der Pflege beschäftigte Mitglieder zu verbessern. Dazu sei sie auf politischer Ebene aktiv, erstelle Gutachten, führe Studien durch und berate die Politik. Zudem informiere die Arbeitnehmerkammer ihre Mitglieder in arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen.
Aus Sicht des Bremer Pflegerats könne die Arbeitnehmerkammer eine Pflegekammer nicht ersetzen, da deren Vertreterinnen und Vertreter keine Pflegefachpersonen seien und nicht von der Berufsgruppe gewählt worden seien. Außerdem dürfe die Arbeitnehmerkammer nicht personenbezogen agieren, zum Beispiel Nachweise über die Einhaltung von Fortbildungsstunden auswerten.
Niedersachsen
Die Pflegekammer Niedersachsen war eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, in der qua Gesetz alle in Niedersachsen berufstätigen Pflegefachpersonen Mitglied waren; sie bestand vom 8. August 2018 bis zum 30. November 2021. Obwohl sie Ende 2016 von der Landesregierung aus SPD und Grünen beschlossen worden war, gab es unter den Parlamentariern der SPD Vorbehalte. Deshalb verankerte die Koalition die Pflegekammer nicht im Heilkammergesetz (HKG), sondern schuf mit dem Kammergesetz für die Heilberufe in der Pflege (PflegeKG) ein gesondertes Gesetz. Darin verankert war die Evaluation der Kammer bereits nach der Hälfte der ersten Wahlperiode.
Kurz nach Aufnahme der Arbeit des Errichtungsausschusses der Pflegekammer kam es in Niedersachsen zu vorgezogenen Neuwahlen. Die daraufhin in die Regierung gewählte CDU lehnte eine Kammer für die Pflegefachberufe ab. Weil der Prozess der Kammergründung zu diesem Zeitpunkt aber schon weit fortgeschritten war, einigten sich die neuen Koalitionsparteien SPD und CDU auf den Kompromiss, die geplante Anschubfinanzierung aus dem Haushaltsplan zu streichen. Für die Errichtungsphase, in der sich die noch nicht konstituierte Pflegekammer sodann mit Krediten finanzieren musste, war nur ein einziges Jahr vorgesehen.
Differenzen zwischen dem Kammervorstand und der Landesregierung sowie anhaltende Proteste gegen die Kammer führten schließlich im Sommer 2020 zu einer Abstimmung der Mitglieder, in der 70,6 Prozent der Mitglieder gegen den Fortbestand stimmten und 22,6 Prozent dafür. Als Konsequenz wurde die Kammer per Gesetz aufgelöst.
Seit 2022 hat Niedersachsen wieder eine rot-grüne Landesregierung. Laut Koalitionsvertrag wollen SPD und Grüne „gute Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte schaffen“ und den niedersächsischen Pflegerat stärken.
Der Pflegerat setzt sich dafür ein, in Niedersachsen erneut eine Pflegekammer auf den Weg zu bringen. Laut der Vorsitzenden Vera Lux müsse dafür aber „nun etwas Zeit vergehen“. Sie sei zuversichtlich, dass „irgendwann wieder die Zeit kommt, dass Niedersachsen dieses Thema aufmacht“.
Nordrhein-Westfalen
Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW) hat sich am 16. Dezember 2022 konstituiert. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung ist sie die gesetzliche Berufsvertretung aller Pflegefachpersonen, die in NRW ihren Beruf ausüben oder – falls sie ihn nicht ausüben – in NRW wohnen. Anfang Dezember 2023 hatte die Kammer rund 228.000 Mitglieder.
Dem Vorstand der Pflegekammer gehören die Präsidentin Sandra Postel, der Vizepräsident Jens Albrecht und neun weitere Mitglieder an. Die 60 Vertreterinnen und Vertreter der Kammerversammlung sind in Ausschüssen für Recht, Finanzen und Bildung aktiv. Der Bildungsausschuss hat eine Weiterbildungsordnung erarbeitet, die am 1. Januar in Kraft trat [Die Schwester | Der Pfleger berichtete ausführlich in der vorigen Ausgabe]. Arbeitsgruppen bestehen zu den Themen Kinderkrankenpflege, Vorbehaltsaufgaben und Gewalt in der Pflege.
Die Pflegekammer NRW ist in Landesgremien vertreten, die sich mit Fragen der Pflege- und Gesundheitsversorgung auseinandersetzen.
Hessen
Nach der hessischen Landtagswahl Anfang Oktober 2023 hat sich die CDU gegen eine Fortsetzung der schwarz-grünen Koalition entschieden und will stattdessen mit der SPD eine neue Regierung bilden; zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe stand diese kurz vor der Vereidigung. Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD enthält keine Aussagen zur gesetzlichen Interessenvertretung der Pflege.
Die vorherige Landesregierung aus CDU und Grünen entschied sich Ende 2018 gegen die Gründung einer Pflegekammer. Zuvor hatten sich in einer Befragung des Sozialministeriums 42,9 Prozent der teilnehmenden Pflegefachpersonen für eine Pflegekammer ausgesprochen und 51,1 Prozent dagegen. Der Deutsche Pflegerat bemängelte damals, dass das Ergebnis keine Aussagekraft habe, da die Befragung nicht repräsentativ angelegt gewesen sei.
Rheinland-Pfalz
Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz hat am 1. Januar 2016 ihre Arbeit aufgenommen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung ist sie die gesetzliche Berufsvertretung aller Pflegefachpersonen, die in Rheinland-Pfalz ihren Beruf ausüben. Auszubildende sind keine Pflichtmitglieder, können sich aber für eine freiwillige Mitgliedschaft entscheiden. Die aktuelle Mitgliederzahl liegt bei rund 40.000.
Dem Vorstand der Landespflegekammer gehören der Präsident Markus Mai, die Vizepräsidentin Andrea Bergsträßer und sieben weitere Mitglieder an. Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Organ der Landespflegekammer. Deren 81 Mitglieder werden alle fünf Jahre von den Kammermitgliedern gewählt und repräsentieren die Berufsgruppe nach außen. Die Vertreterversammlung befasst sich mit allen Angelegenheiten, die von grundsätzlicher Bedeutung sind, und entscheidet darüber.
Die inhaltliche Arbeit der Landespflegekammer wird in Ausschüssen und Arbeitsgruppen geleistet. Ausschüsse dienen der Erledigung der Selbstverwaltungsaufgaben; sie bestehen zu den Themen Satzungsrecht, Finanzen und Bildung. Arbeitsgruppen haben einen konkreten Themenbezug und Arbeitsauftrag. Sie lösen sich nach Beendigung der Aufgabe auf.
Die Kammer ist in zahlreichen Landesgremien vertreten, die sich mit Fragen der Pflege- und Gesundheitsversorgung auseinandersetzen.
Als „herausragende Bestandteile“ der Kammerarbeit in der ersten Legislaturperiode (2016–2021) hob die Landespflegekammer die Berufsordnung, die Weiterbildungsordnung und das Engagement während der Coronapandemie hervor.
Saarland
Im Saarland gibt es seit 2022 eine SPD- Alleinregierung. Im Regierungsprogramm sind keine Aussagen zur gesetzlichen Interessenvertretung der Profession Pflege enthalten.
Eine Pflegekammer ist im Saarland politisch mehrheitlich nicht gewollt, da alle abhängig Beschäftigten und Auszubildenden bereits Pflichtmitglieder der Arbeitskammer des Saarlandes sind. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts betrachtet sich diese als gesetzlich legitimierte Interessenvertretung für alle Beschäftigten in der Pflege. Der Landespflegerat Saarland erkennt ihr diesen Status nicht an und plädiert stattdessen für eine „echte“ Pflegekammer oder – wenn dies nicht möglich ist – für die Angliederung an die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.
Unter der Vorgängerregierung aus CDU und SPD gab es 2019 und 2020 Überlegungen einer „saarländischen Lösung“ zur berufsständischen Selbstverwaltung der Pflege. Runde Tische und Sondierungsgespräche unter Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen, damals CDU-geführten Ministeriums, des Landespflegerats und der Arbeitskammer blieben ergebnislos, da sich die Vertreterinnen und Vertreter nicht auf einen gemeinsamen Weg einigen konnten.
Baden-Württemberg
Der baden-württembergische Landtag hat im Mai 2023 das Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer beschlossen. Im Juli nahm der Gründungsausschuss für eine Landespflegekammer Baden-Württemberg seine Arbeit auf. Ende August ist die Registrierung der künftigen Kammermitglieder gestartet. Im ersten Schritt waren die Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Daten ihrer beschäftigten Pflegefachpersonen zu übermitteln. Im zweiten Schritt werden ab dem 8. Januar 2024 die gemeldeten Pflegefachpersonen vom Gründungsausschuss angeschrieben und auf ihre Registrierung als Mitglied der Landespflegekammer hingewiesen. Die Angeschriebenen haben im Anschluss sechs Wochen Zeit, eine Einwendung vorzubringen, in der sie der Registrierung widersprechen. Das Sozialministerium wird diese Einwendungen sichten und am 25. März feststellen, ob mindestens 60 Prozent der Angeschriebenen als Kammermitglieder registriert wurden. Die Gründung der Kammer im Dezember erfolgt nur bei Erreichung dieses Quorums.
Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg. Sie empfahl der Landesregierung im Jahr 2016 bei entsprechender Zustimmung unter der Berufsgruppe eine Landespflegekammer zu errichten. Bei der Befragung im Jahr 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegefachpersonen und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Votum entsprechend wurde eine Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes vorbereitet und im Frühjahr 2020 vorgelegt. Während der Coronapandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess ausgesetzt und 2022 wieder aufgenommen.
Bayern
Bayern verfügt mit der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) seit 2017 über eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die auf der Grundlage des Pflegendenvereinigungsgesetzes (PfleVG) die Interessen der beruflich Pflegenden im Freistaat vertritt – im Gegensatz zu Pflegekammern aber mit freiwilliger und beitragsfreier Mitgliedschaft. Im Dezember 2021 lag die Mitgliederzahl der VdPB bei 3.300. Obwohl die Aufgaben der VdPB jenen einer Pflegekammer ähneln, betrachten viele Vertreterinnen und Vertreter der Profession Pflege die VdPB aufgrund der freiwilligen Mitgliedschaft und Beitragsfreiheit nicht als demokratisch legitimierte und unabhängige Interessenvertretung.
Die VdPB steht aktuell vor einer Reform. Im Raum stehen eine Registrierungspflicht und Mitgliedsbeiträge. Dies geht aus Reformempfehlungen hervor, die die VdPB selbst, der Bayerische Landespflegerat und die Landes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft in Bayern im Mai 2023 vorlegten. Daraufhin wurde im Juli erstmals ein Gesetzentwurf zur Reform der VdPB im Ministerrat beraten und danach in die Verbändeanhörung gegeben.
Im Oktober wählte Bayern einen neuen Landtag, woraufhin sich die CSU und Freie Wähler auf eine Fortsetzung der Koalition verständigten. Der neue Koalitionsvertrag enthält lediglich eine indirekte Aussage zur Reform der VdPB: „Wir wollen eine weitere Stärkung der Unabhängigkeit der Vertretung des Pflegeberufsstands.“
Einer Sprecherin des Gesundheitsministeriums zufolge sollen die Empfehlungen zur Reform der VdPB in diesem Jahr umgesetzt werden. Nach einer zweiten Behandlung im Ministerrat soll der Gesetzentwurf dem neuen Bayerischen Landtag zur Beratung und Verabschiedung zugeleitet werden.
Berlin
In Berlin regiert seit April 2023 eine Koalition aus CDU und SPD. Im Koalitionsvertrag sprechen sich die Parteien für eine „starke institutionelle Interessenvertretung für Pflegeberufe“ aus. Das Ergebnis einer „zeitnahen Durchführung einer Befragung der Menschen in Pflegeberufen“ werde als „Grundlage für die Errichtung einer dann zu schaffenden Institution dienen“.
Es wäre die zweite Befragung in Berlin: 2015 votierten 58,8 Prozent der 1.200 befragten Pflegefachpersonen für eine Kammer. Diesem Votum wurde letztlich nicht Rechnung getragen.
Im November 2022 hatte die CDU erfolglos einen Gesetzentwurf für die Errichtung einer Pflegekammer in Berlin eingereicht. Im März 2023 demonstrierten mehrere pflegerische Berufsorganisationen für eine Pflegekammer in Berlin.
Brandenburg
Nach mehrfachen Verschiebungen hat im vergangenen November die im Koalitionsvertrag von SPD, CDU und Grünen verankerte Fach-anhörung zum Thema Pflegekammer stattgefunden. Vertreterinnen und Vertreter aller etablierten, im Aufbau befindlichen und bereits wieder aufgelösten Pflegekammern berichteten über ihre Erfahrungen rund um die Errichtung und die Tätigkeiten ihrer jeweiligen Kammer. Die Fachanhörung sollte als Entscheidungsgrundlage für den Gesetzgeber dienen, „ob und unter welchen Voraussetzungen die Errichtung einer Pflegekammer für Brandenburg eine sinnvolle Option“ sei. Bis Ende Dezember waren die Akteure aufgefordert, ihre Stellungnahmen zum Thema Pflegekammer zu aktualisieren. Als Nächstes stehe die Behandlung im parlamentarischen Raum an, äußerte ein Sprecher des Ministeriums auf Nachfrage.
Bereits seit mehreren Jahren wird in Brandenburg über die Gründung einer Pflegekammer diskutiert. 2018 sprachen sich in einer repräsentativen Befragung 56 Prozent der teilnehmenden Pflegefachpersonen für die Errichtung einer Pflegekammer in Brandenburg aus. Allerdings votierte auch eine knappe Mehrheit gegen einen Pflegekammerbeitrag. Im zuständigen Landtagsausschuss gab es schließlich keine politische Mehrheit für eine Kammer. Der Ausschuss erklärte damals, es habe vielschichtige und in Teilen widersprüchliche Ergebnisse unter anderem aus den Umfragen gegeben.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern ist die Gründung einer Pflegekammer in den vergangenen Jahren wiederholt ins Spiel gebracht worden, aber eine ernsthafte Initiative der Landesregierung gab es diesbezüglich bisher nicht.
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt hat seit 2021 eine Landesregierung aus CDU, SPD und FDP. Der Koalitionsvertrag enthält keine Aussagen zur berufsständischen Selbstverwaltung und gesetzlichen Interessenvertretung der Pflege.
Sachsen
Die Gründung einer Pflegekammer ist in Sachsen politisch kein Thema, auch wenn 2019 eine Enquetekommission des Sächsischen Landtags empfohlen hatte, die „Einführung der Selbstverwaltung innerhalb des Pflegeberufes (Pflegekammer) […] zu prüfen“.
Thüringen
Der Koalitionsvertrag der rot-rot-grünen Landesregierung sieht „die Einführung einer Vereinigung der Pflegenden“ vor – „mit dem Ziel, die Interessen der in der Pflege Tätigen sowie der sie vertretenden Berufsverbände und Gewerkschaften auf freiwilliger Basis zu bündeln und so ein gemeinsames Sprachrohr für das Berufsfeld der Pflege in Thüringen zu etablieren“. Seitdem die Regierung 2020 ihre Arbeit aufnahm, gab es keine entsprechenden Aktivitäten. Das von der Linkspartei geführte Sozialministerium begründete dies damit, dass es „kein spürbares Interesse“ der beruflich Pflegenden gebe, sich in einer Kammer oder Berufsvereinigung zusammenzuschließen.
Der Landespflegerat Thüringen setzt sich für die Gründung einer Pflegekammer ein. Deren „AG Pflegekammer“ wolle im Hinblick auf die Landtagswahl im Herbst 2024 die Pflegefachpersonen im Rahmen von Infoveranstaltungen auf die Arbeit, die Aufgaben und die Funktion einer Pflegekammer aufmerksam machen.
Bundespflegekammer
Die Bundespflegekammer wurde im Juni 2020 als eingetragener Verein gegründet. Sie geht aus der Pflegekammerkonferenz hervor, die im Juni 2019 von der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, dem Deutschen Pflegerat und den damals bestehenden Pflegekammern Schleswig-Holstein und Niedersachsen gegründet worden war. Aufgabe der Bundespflegekammer ist es, die Interessen der Pflegefachpersonen in Deutschland zu vertreten und die Meinungsbildung zu pflegepolitischen und -fachlichen Fragen zu koordinieren.
Alle künftig noch entstehenden Pflegekammern können an der Bundespflegekammer mitwirken. Voraussetzungen sind, dass deren Mitgliederzahl den Großteil der Berufsgruppe umfasst und die finanzielle Unabhängigkeit gesichert ist.