Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erntet für seinen Referentenentwurf einer "Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern für das Jahr 2021" Kritik von Deutschlands Pflegedirektionen. Der Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands (VPU) wirft dem BMG vor, nicht an einem wirklichen Meinungsaustausch zu diesem Entwurf interessiert zu sein. Anders könne die enge Deadline für Rückmeldungen dazu nicht gewertet werden, schreibt der VPU in seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme. Das BMG hatte 5 Werktage Zeit gegeben.
Unterschiedliche Levels of Care werden nicht berücksichtigt
Eine dezidierte Rückmeldung und inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Referentenentwurf sei in der Kürze der eingeräumten Zeit nicht möglich. Dafür sei min. ein Monat nötig.
Gleichwohl werde die fehlende Risikoadjustierung auf Fachabteilungsebene in den neu aufgenommenen pflegesensitiven Bereichen deutlich. Leider werde innerhalb einer Fachabteilung nicht nach verschiedenen Levels of Care unterschieden, wie etwa für die Pädiatrie oder die innere Medizin – in den Untergrenzen für 2020 sei dies immerhin für die Neurologie und Stroke Units erfolgt. Das wäre erneut sinnvoll gewesen, damit Untergrenzen nicht Gefahr liefen als Obergrenze in der gesamten Fachabteilung interpretiert zu werden.
BMG soll sich endlich zur PPR 2.0 äußern
Eine auskömmliche Personalausstattung entsprechend der Versorgungsstufe des Krankenhauses sei jedoch nie differenziert ausgewiesen worden und finde auch in diesem Entwurf keine Berücksichtigung, so der Vorwurf des VPU. Der tatsächliche an Patientinnen und Patienten orientierte Pflegebedarf werde durch die Personaluntergrenzen nicht berücksichtigt. Dabei läge dem BMG mit dem Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 seit Monaten ein besseres Instrument vor. Der offensichtliche Abbruch eines fairen Dialoges zwischen der Politik und den Vertretern der Pflege werde durch die bis dato immer noch ausstehende Stellungnahme des BMG zu dieser PPR 2.0 "mit der unbeeindruckten Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen offensichtlich".