Für das kommende Jahr sind Pflegepersonaluntergrenzen in weiteren stationären Abteilungen im Krankenhaus vorgesehen. Das sieht der Referentenentwurf einer "Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern für das Jahr 2021" vor, der BibliomedPflege vorliegt. Demnach macht das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Vorgaben in der allgemeinen Chirurgie, inneren Medizin, Pädiatrie und pädiatrischen Intensivmedizin.
So sollen die Pflegepersonaluntergrenzen in den neuen Bereichen aussehen
- Allgemeine Chirurgie
1 Pflegefachperson zu 10 Patientinnen und Patienten in der Tagschicht
1 Pflegefachperson zu 20 Patientinnen und Patienten in der Nachtschicht - Innere Medizin
1 Pflegefachperson zu 10 Patientinnen und Patienten in der Tagschicht
1 Pflegefachperson zu 22 Patientinnen und Patienten in der Nachtschicht - Pädiatrie
1 Pflegefachperson zu 5 Patientinnen und Patienten in der Tagschicht
1 Pflegefachperson zu 9 Patientinnen und Patienten in der Nachtschicht - Pädiatrische Intensivmedizin
1 Pflegefachperson zu 2 Patientinnen und Patienten in der Tagschicht
1 Pflegefachperson zu 3 Patientinnen und Patienten in der Nachtschicht
Pflegehilfskräfte in Vorgaben einkalkuliert
Der Anteil von Pflegehilfskräfte ist in der Gesamtzahl der Pflegenden teilweise einkalkuliert, soll aber jeweils einen bestimmten Anteil nicht überschreiten:
- Allgemeine Chirurgie
In der Tag- und Nachtschicht nicht mehr als 10 % - Innere Medizin
In der Tag- und Nachtschicht nicht mehr als 10 % - Pädiatrie
In der Tag- und Nachtschicht nicht mehr als 5 % - Pädiatrische Intensivmedizin
In der Tag- und Nachtschicht nicht mehr als 5 %
Wie schon 2019 geht das BMG damit den Weg über eine Ersatzvornahme, weil sich Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband nicht bis Ende August auf neue pflegesensitive Bereiche verständigt haben.
Seit 2019 gelten Pflegepersonaluntergrenzen in der Geriatrie, Intensivmedizin, Unfallchirurgie und Kardiologie, seit 2020 zusätzlich in der Herzchirurgie, Neurologie, neurologischen Frührehabilitation und auf Stroke-Units.
Wegen der Corona-Pandemie sind die Pflegepersonaluntergrenzen seit März ausgesetzt. In der Intensivmedizin und Geriatrie gelten diese wieder seit August, die übrigen Grenzwerte bleiben voraussichtlich bis Ende dieses Jahres ausgesetzt.