Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant eine Ausweitung der bisherigen Pflegepersonaluntergrenzen im Krankenhaus. Künftig sollen auch in der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Rheumatologie und Urologie entsprechende Vorgaben gelten. Das sieht eine "zweite Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung" vor, die BibliomedPflege vorliegt. Noch bis Donnerstag haben Verbände Zeit, zum Entwurf Stellung zu nehmen.
Erneute Ersatzvornahme über das BMG
§ 137i Abs. 1 SGB 5 sieht u. a. vor, dass die Selbstverwaltungspartner – Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und GKV-Spitzenverband – die in der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) festgelegten pflegesensitiven Bereiche in Krankenhäusern jährlich weiterentwickeln und zugehörige Pflegepersonaluntergrenzen vereinbaren. Da diese sich wiederholt nicht einigen konnten, laufen die neuen Vorgaben abermals über eine Ersatzvornahme des BMG. Diese sieht ab 1. Januar 2023 Folgendes vor:
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Urologie
mind. eine Pflegefachperson für 10 Patientinnen und Patienten in der Tagschicht
mind. eine Pflegefachperson für 22 Patientinnen und Patienten in der Nachtschicht
- Rheumatologie
mind. eine Pflegefachperson für 13 Patientinnen und Patienten in der Tagschicht
mind. eine Pflegefachperson für 30 Patientinnen und Patienten in der Nachtschicht
Für alle 3 Abteilungen darf eine Quote an Pflegehilfskräften zu Pflegefachpersonen von 10 % in der Tagschicht und 5 % in der Nachtschicht nicht überschritten werden.
90 % aller Krankenhausfälle von Pflegepersonaluntergrenzen abgedeckt
Die Festlegung der Pflegepersonaluntergrenzen stützt sich nach BMG-Angaben auf Verhältniszahlen, die auf Datenauswertungen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zurückgehen.
Mit Einführung der neuen Bereiche sind nach InEK-Berechnungen ca. 90 % aller Krankenhausfälle von Pflegepersonaluntergrenzen abgedeckt. Unerwünschte Personalverschiebungen könnten somit weitgehend vermieden werden.
DPR: PPR 2.0 sinnvoller als Pflegepersonaluntergrenzen
Nach Ansicht des Deutschen Pflegerats (DPR) sind Pflegepersonaluntergrenzen zwar durchaus eine Möglichkeit, um eine bessere Pflegepersonalausstattung zu erreichen – wenn sie gut gemacht seien. Allerdings verlange der Gesetzgeber bei den Personaluntergrenzen keine Anhebung der Personalzahlen in der Pflege, sondern belege lediglich eine Unterschreitung des Niveaus der untersten 25 % mit Sanktionen. DPR-Präsidentin Christine Vogler sagte gegenüber BibliomedPflege:
"Aus unserer Sicht muss die Pflegepersonalbesetzung vom Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten abgeleitet werden."
Deshalb sei die von DPR, DKG und Gewerkschaft Verdi vorgelegte PPR 2.0 der sinnvollere Lösungsweg und müsse als Startpunkt verstanden werden für eine gute Personalbesetzung im Krankenhaus.