Ein erstes von der in der Kritik stehenden Pflegekammer Rheinland-Pfalz vorgelegtes Zukunftskonzept genügt dem Gesundheitsministerium nicht. Zwar habe die Kammer wie verlangt zu offenen Fragen Unterlagen eingereicht, die reichten allerdings nicht aus, hieß es aus Ministerium in Mainz, das die Rechtsaufsicht über die Kammer innehat. Nun wurde demnach eine Nachfrist bis zum 5. Mai gesetzt.
"Sollte die Landespflegekammer bis dahin die erforderlichen Schritte zur Aufarbeitung der Entscheidungen des Gerichts und der aktuellen Situation insgesamt nicht ausreichend konkret dargelegt haben, lägen die Voraussetzungen vor, dass erforderliche Maßnahmen durch die Rechtsaufsicht selbst oder durch einen Beauftragten durchgeführt werden", teilte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage von BibliomedPflege mit. Heißt, dass dann gegebenenfalls dem Vorstand der Kammer eine Person vorgesetzt werden könnte.
Bei der Gerichtsentscheidung geht es um ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz. Das hatte Klagen mehrerer Pflegefachpersonen gegen die Erhebung von Kammer-Mitgliedsbeiträgen für das Jahr 2025 stattgegeben und teils eklatante Mängel beim Vorgehen der Kammer ausgemacht.
Das Urteil fällt in eine Zeit, in der die Kammer von zahlreichen Mitgliedern grundsätzlich kritisiert wird, viele sehen sich nicht ausreichend von ihr vertreten und stören sich an der Pflichtmitgliedschaft in der seit 2016 bestehenden Kammer. Für Unmut sorgte auch, dass eine anberaumte Mitgliederbefragung unter anderem wegen technischer Probleme zum Start vorzeitig abgebrochen wurde.
Vor diesem Hintergrund hatte das Gesundheitsministerium die Führung der Pflegekammer in der vergangenen Woche für ein Gespräch einbestellt; dabei war das Vorlegen eines Konzepts binnen einer Woche vereinbart worden. Die Kammer selbst teilte mit, dass die geforderte Stellungnahme sogar schon vor dem gesetzten Termin am Mittwoch vorgelegt worden sei. "Das zeigt: Die Kammer arbeitet verlässlich und übernimmt Verantwortung."
dpa | Bibliomed