Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz hat dem Gesundheitsministerium als zuständiger Rechtsaufsicht fristgerecht eine Stellungnahme vorgelegt.
Die Kammer kommt damit der Absprache mit Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) vom vergangenen Mittwoch nach, binnen einer Woche Lösungsvorschläge für das weitere Vorgehen vorzulegen. Hintergrund sind der Abbruch der Mitgliederbefragung und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz zur Rechtswidrigkeit von Mitgliedsbeiträgen für das Jahr 2025.
Kammer: erste Maßnahmen bereits eingeleitet
Ein Sprecher der Landespflegekammer erklärte, man freue sich darüber, dass die Stellungnahme fristgerecht vor dem Termin habe übermittelt werden können. Auch wenn die vollständige juristische Bewertung des Urteils noch andauere, habe die Kammer bereits erste Maßnahmen eingeleitet, um die Auswirkungen der Entscheidung aufzuarbeiten. Dazu zählten insbesondere eine Klärung der betroffenen Beitragsbescheide aus dem vergangenen Jahr, eine genauere Analyse der haushalterischen Folgen sowie eine Überarbeitung des Verfahrens zur Mitgliederschätzung.
Zugleich werde ein strukturelles Dilemma deutlich, so die Kammer weiter. Für eine vollständige Mitgliedererfassung und einen optimierten Meldeprozess sei eine rechtliche Präzisierung erforderlich. Dabei setze die Kammer nach eigenen Angaben auf die bewährte Zusammenarbeit mit der Rechtsaufsicht.
"Beruflich pflegende sind auf funktionierende Selbstverwaltung angewiesen"
Die Kammer betonte zudem, dass beruflich Pflegende auf eine funktionierende Selbstverwaltung angewiesen sind. Nur so könnten sie die pflegerische Versorgung in Rheinland-Pfalz fachlich und politisch mitgestalten, an einer zeitgemäßen Weiterentwicklung der Pflege mitwirken und anderen Heilberufen auf Augenhöhe begegnen. Gesundheitsminister Hoch hatte in der Vergangenheit wiederholt erklärt, die Pflegekammer aus diesen Gründen unterstützt zu haben.