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Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz

Beitragserhebung der Pflegekammer für 2025 rechtswidrig

Verwaltungsgericht Koblenz kippt Pflegekammer-Beiträge für 2025 wegen fehlerhafter Kalkulation und unzulässiger Rücklagenbildung.

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Klagen mehrerer Mitglieder der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz gegen die Verpflichtung zu einem Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2025 stattgegeben.

Die Kläger - Mitglieder der Pflegekammer - hatten gegen den jeweiligen Beitragsbescheid für das Jahr 2025 Widerspruch erhoben und die Rechtswidrigkeit der Beitragserhebung geltend gemacht. Mit Erfolg: Die Heranziehung der Kläger zu einem Beitrag für das Jahr 2025 sei der Höhe nach rechtswidrig, teilte das Gericht am Dienstag mit.

So begründeten die Richter ihr Urteil

Das Urteil begründeten die Richter damit, dass die Kammer in ihre Beitragskalkulation nicht alle ihr kraft Gesetzes angehörenden Mitglieder einbezogen habe. Die diesbezügliche Schätzung der Kammer sei fehlerhaft, da sie den in die Beitragskalkulation zwingend einzubeziehenden Kreis ihrer „atypischen“ Mitglieder – Pflegefachpersonen, die ihren Beruf nicht im „originär“ pflegerischen Bereich ausübten – völlig unberücksichtigt gelassen habe. 

Es sei laut Gericht davon auszugehen, dass die Mitgliederzahl der Kammer unter Einbeziehung dieser „atypischen“ Kammermitglieder deutlich höher ausfallen dürfte, als bislang von ihr angenommen. Im Ergebnis ziehe die Beklagte ausschließlich die bei ihr registrierten Mitglieder zu Beiträgen heran. Dies verstoße, so die Richter, gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Grundgesetz und Art. 17 Verfassung für Rheinland-Pfalz.

Rücklagen in zu großem Umfang

Zum anderen sei die Beitragsfestsetzung rechtswidrig, weil die Feststellung des Mittelbedarfs der Kammer für das Jahr 2025 fehlerhaft sei. Sie habe im Jahr 2025 unter anderem Rücklagen in zu großem Umfang vorgehalten. Grundsätzlich sei der Kammer die Bildung von Vermögen verboten; von der im Landesrecht hierzu vorgesehenen Ausnahme habe sie im Jahr 2025 keinen Gebrauch gemacht. Die Kammer habe die für ihre Aufgaben erforderlichen Einnahmen nur soweit durch Beiträge der Kammermitglieder zu beschaffen, als sonstige Einnahmen nicht zur Verfügung stünden.

Darüber hinaus sei die Kammer laut Urteilsbegründung verpflichtet gewesen, ihren Ergebnisvortrag aus dem Jahr 2023 in den Haushaltsplan für das Jahr 2025 einzustellen, was allerdings nur mit einem Teilbetrag geschehen sei. Hätte die Kammer demgegenüber auch den weiteren unverplanten Ergebnisvortrag im Jahr 2025 in Ansatz gebracht, hätte sich eine spürbar niedrigere Beitragslast für die Kammermitglieder ergeben. Die für das Jahr 2025 beschlossene Beitragserhöhung um 18 Prozent sei vor diesem Hintergrund nicht zu rechtfertigen.

Gegen die Urteile können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

Reaktion der Kammer

Auf Anfrage von BibliomedPflege äußerte sich eine Sprecherin der Kammer zum Urteil des Verwaltungsgerichts wie folgt: "Durch unsere beauftragte Kanzlei haben wir erfahren, dass es am heutigen Morgen den Urteilsspruch in den betreffenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gegeben hat und den Klagen stattgegeben wurde."

Die Kammer werde sich zu Einzelheiten des Urteils äußern, sobald die Schriftstücke vorliegen und von der Kammer bewertet worden seien.

BFFK fordert personelle Konsequenzen

Angesichts des Urteils forderte der Bundesverband für freie Kammern (BFFK) - eine Vereinigung von Unternehmern, Handwerksbetrieben, Freiberuflern und Pflegefachpersonen, die Kammern mit verpflichtender Mitgliedschaft und verpflichtenden Mitgliedsbeiträgen ablehnen - die Pflegekammer auf, von einer weiteren Beitragsveranlagung für die Jahre 2016 bis 2025 abzusehen und umgehend einen Nachtragswirtschaftsplan für das Jahr 2026 zu erstellen.

Dem BFFK zufolge müsse die Kammer seit ihrer Gründung wegen Verstößen gegen die Bestimmungen des staatlichen Haushaltsrechts bei vorliegenden Widersprüchen auf die Beitragserhebung regelhaft verzichten. 2025 sei nun das zehnte Jahr in Folge, in dem die Kammer keinen rechtskonformen Haushalt aufgestellt habe. „Das muss nun endlich auch personelle Konsequenzen haben“, forderte BFFK-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus. „Wenn ein Präsident und seine hauptamtliche Geschäftsführung dauerhaft und strukturell nicht in der Lage sind, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts – insbesondere bei der Beitragserhebung – zu gewährleisten, dann sind das die falschen Leute.“

Der BFFK verwies zudem auf das „ebenfalls strukturelle“ Versagen der Rechtsaufsicht, die es
„zugelassen hat, dass ein so vollständiges Unvermögen der Kammer in der Haushaltsführung und
Beitragsveranlagung über zehn Jahre nicht verhindert wurde“.

 

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