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Rheinland-Pfalz

Pflegekammer legt Berufung gegen Urteile ein

Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz geht gegen Urteile zu Mitgliedsbeiträgen in Berufung. Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über den nächsten Schritt.

Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz geht juristisch gegen Urteile zu Mitgliedsbeiträgen vor. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Koblenz sind am 28. April 2026 Anträge auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingegangen, bestätigte der zuständige Pressesprecher gegenüber BibliomedPflege.

Hintergrund sind vier Urteile vom 31. März, in denen das Verwaltungsgericht die Beitragserhebung der Kammer in mehreren Fällen als rechtswidrig eingestuft hatte. 

Gericht sieht Beitragshöhe als rechtswidrig an

Geklagt hatten vier Pflegefachpersonen, die zur Mitgliedschaft verpflichtet sind. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die festgesetzten Beiträge – in einem Fall 139 Euro jährlich – "der Höhe nach rechtswidrig" seien.

Als Begründung wurde unter anderem genannt, dass die Kalkulation der Beiträge nicht alle relevanten Berufsgruppen ausreichend berücksichtigt habe. Dadurch sei die Belastung einzelner Mitglieder unverhältnismäßig gewesen. 

Nicht vollständig verworfen wurde hingegen die Rücklagenbildung der Kammer, auch wenn Teile des Haushalts beanstandet wurden. 

Entscheidung des OVG steht noch aus

Die Pflegekammer will die Urteile überprüfen lassen. Eine ausführliche Begründung für die Berufungsanträge steht nach einem Bericht der Rheinpfalz-Zeitung von Mittwoch noch aus. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entscheide nun darüber, ob die Berufung zugelassen werde.

Die Landesregierung als Rechtsaufsicht hatte sich dem Bericht zufolge zuvor skeptisch zu einem weiteren Rechtsweg geäußert und auf ein "stringentes" Urteil verwiesen. 

Debatte um Rolle der Kammern verschärft sich

Die Auseinandersetzung hat auch eine überregionale Dimension. Vertreter anderer Heilberufskammern warnen vor möglichen Folgen für ihre eigenen Strukturen.

Der Präsident der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz bezeichnete nach Angaben der Rheinpfalz-Zeitung eine weitere gerichtliche Klärung als "fatal" und befürchtet Auswirkungen auf andere Kammern. 

Parallel kritisiert der Deutsche Pflegerat (DPR) die aktuelle Entwicklung grundsätzlich anders. Er fordert, berufliche Selbstverwaltungsstrukturen der Pflege in Form von Pflegekammern bundesweit auszubauen.

"Jetzt wäre es der falsche Weg, berufliche Selbstverwaltungsstrukturen der Pflege infrage zu stellen", sagte DPR-Präsidentin Christine Vogler. Ohne eigene Strukturen bleibe die Pflege strukturell abhängig und könne ihre fachliche Expertise nicht ausreichend in Entscheidungen einbringen, so der Verband weiter.

Politischer Druck auf die Kammer wächst

Parallel zur juristischen Auseinandersetzung steht die Pflegekammer auch politisch unter Druck. Die Landesregierung fordert ein tragfähiges Zukunftskonzept. 

Wie es mit der Kammer strukturell weitergeht, ist offen. In der politischen Debatte stehen unterschiedliche Modelle bis hin zu einer freiwilligen Mitgliedschaft.

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