Erst vor wenigen Tagen hat der Weltbund der Pflegefachpersonen (International Council of Nurses) vor einem "besorgniserregenden Trend" in der Rekrutierung von Pflegefachpersonal aus dem Ausland gewarnt und sich besorgt geäußert über zunehmend unethische Praktiken. Hierzulande soll ein Siegel des Bundesgesundheitsministeriums dafür sorgen, dass der Prozess der Anwerbung internationalen Personals partnerschaftlich, ethisch, fair und transparent abläuft: Das Gütezeichen "Faire Anwerbung Pflege Deutschland" wird seit 2022 an anwerbende Personalserviceagenturen und an selbst anwerbende Einrichtungen erteilt. Es gilt für zwei Jahre und ist dann erneut zu beantragen. Aktuell läuft die neue Runde für die Auszeichnung. Insgesamt 54 Organisationen erfüllen die strengen Kriterien und tragen aktuell das Gütezeichen.
Grundlage für das Gütezeichen ist das Gesetz zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland. Erteilt wird es von der Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland.
Das Siegel biete Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Orientierung bei der Auswahl einer geeigneten Personalserviceagentur, die bei der Gewinnung von Pflegefachpersonen aus dem Ausland unterstütze, teilte die Gütegemeinschaft am Dienstag mit. Gleichzeitig biete es interessierten Pflegefachpersonen aus Drittstaaten einen sicheren Schutz. Zudem würden alle Schritte transparent und nachvollziehbar erläutert, schriftlich fixiert sowie in vielen Sprachen angeboten.
Gütezeichen als neuer Standard für die Anwerbung von Pflegefachpersonen aus dem Ausland
"Mit dem Gütezeichen konnte ein Standard geschaffen werden, der uns als Standort Deutschland als attraktives Zielland für die Pflegefachpersonen im Ausland kennzeichnet – es gilt das Employer-Pays-Prinzip, das heißt, dass keine der interessierten Pflegefachpersonen für die Vermittlungskosten und die zugehörigen Kosten wie Sprachausbildung, Flugkosten etc. aufkommen muss", sagte die stellvertretende Vorsitzende der Gütegemeinschaft, Jenny Wortha.
Mittlerweile fragten Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen vermehrt bei privaten Personalvermittlern an, ob sie das Gütezeichen trügen, da eine Zusammenarbeit sonst nicht möglich sei.
Die Prüfkriterien für das Gütezeichen basierten auf einem Anforderungskatalog, der im Rahmen des internationalen "fair recruitment"-Diskurses auf Grundlage internationaler und nationaler Anforderungen an eine ethisch vertretbare, faire und transparente Anwerbung erarbeitet worden seien. Die Prüfung der Kriterien erfolge über unabhängige Auditoren.