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Fachpersonalstrategie der Bundesregierung

6 Tipps, um die Einwanderung für Pflegefachpersonen zu erleichtern

Ein Positionspapier gibt konkrete Tipps aus der Anwerbepraxis, wie eine bessere Anwerbung von Pflegenden aus dem Ausland gelingen kann.

Anlässlich der Bundestagsdebatte über die Fachpersonalstrategie der Bundesregierung an diesem Freitag hat die "Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland" ein Positionspapier mit 6 konkreten Vorschlägen aus der Anwerbepraxis vorgelegt, um eine faire Anwerbung und effektivere Verfahren zu gewährleisten. Denn allein in der Pflege würden bis 2030 ca. 500.000 zusätzliche Fachpersonen gebraucht, beschreibt der Vorsitzende der Gütegemeinschaft, Helmut Kneppe. Die Mobilisierungsanstrengungen im Inland würden nicht ausreichen, um die Fachpersonalkrise zu überwinden.

"Wir brauchen zudem eine Einwanderung qualifizierter Menschen, die sich hier willkommen und respektiert fühlen sollten. Wir sind nicht die einzigen, die um Interessentinnen und Interessenten in Drittstaaten werben. Die Konkurrenz ist groß, andere erkennen beispielsweise Abschlüsse schneller an und das Einwanderungsverfahren ist unbürokratischer."

Einheitliche Standards wichtig

Um eine faire und erfolgreiche Anwerbung zu ermöglichen, seien z. B. ein schnelles, transparentes Verfahren zur Einreise und eine wertschätzende, bundesländerübergreifende Berufsanerkennung essenziell. Wichtige Punkte seien auch die Digitalisierung und die bessere Abstimmung zwischen Behörden.

Die Vorschläge zur erleichterten Einwanderung von Pflegefachpersonal im Überblick:

  1. Frist zum Erlangen der Berufsanerkennung anpassen: Die 24-monatige Frist, innerhalb der das Anerkennungsverfahren in Deutschland abgeschlossen werden muss, sei nur schwer einzuhalten. Aufgrund der Einbindung zahlreicher Behörden, die für die Berufsanerkennung nötig seien, entstünden teilweise sehr lange und stark voneinander abweichende Bearbeitungszeiten. Damit der Zeitraum zwischen bestandener Kenntnisprüfung oder abgeschlossenem Anpassungslehrgang und möglicher Beschäftigung verkürzt werden kann, schlägt die Gütegemeinschaft eine aufenthaltsrechtliche Übergangsregelung vor, die beim Vorliegen einer gültigen, ausländischen Berufsurkunde die Beschäftigung als Pflegefachperson automatisch und befristet bis zur abschließenden Bearbeitung des Antrags auf Umschreibung des Aufenthaltstitels vorsieht.
  2. Leichtere Anerkennung der Berufsausbildung des Herkunftslands: Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in der Pflege ist bundeseinheitlich geregelt. Zuständig für die Umsetzung seien allerdings Landesbehörden, die den Anerkennungsprozess jeweils unterschiedlich handhabten. Wünschenswert für eine leichtere und schnellere Anerkennung sei eine Vereinheitlichung der Prozesse auf Bundesländerebene. Das würde auch die Einhaltung der bereits existierenden Fristen ermöglichen. Auch die Einführung einer neutralen Clearing-Stelle, ähnlich wie in Irland bereits erfolgreich erprobt, könne helfen, Antragsaufkommen aufzufangen. Im Falle von Abstimmungsschwierigkeiten zwischen den Behörden könne so der Prozess der Fachpersonaleinwanderung und Berufszulassung zügig weiterbearbeitet werden.
  3. Beschleunigtes Fachpersonalverfahren: Damit die vom Gesetzgeber intendierten Beschleunigungen von Fachpersonalverfahren (§ 81a AufenthG) erreicht werden könnten, sei eine Aufgabenbündelung in den Händen einer zentralen Anlaufstelle – z. B. eine bestimmte Ausländerbehörde – mind. in jedem Bundesland notwendig.
  4. Digitalisierung vorantreiben: Das Ausländerzentralregister sei weiterzuentwickeln, um den Versand von Dokumenten auf Papier sowie das mehrfache Einreichen von Unterlagen (oder deren Verlust während der Bearbeitung) zu vermeiden. Einige Botschaften akzeptierten Antragsunterlagen bereits fast vollständig als digitale Version (eingescannt). Eine grundsätzlich akzeptierte Kommunikation per E-Mail sei zeitgemäß und vereinfache die Kommunikation stark.
  5. Visa-Prozesse optimieren: Die Wartezeit auf Termine zur Beantragung von Visa bei den deutschen Botschaften und Konsulaten variiere und betrage einige Wochen bis hin zu mehreren Monaten. Teilweise verginge ein halbes Jahr, bis Pflegefachpersonen nach Deutschland einreisen dürften. Eine transparente Darstellung des Auswärtigen Amts bezüglich der Zeitvorgaben, die es den einzelnen Botschaften und Konsulaten zur Vergabe von Visa-Terminen und zur Erteilung von Visa macht, verbessere die Planbarkeit für internationales Fachpersonal, Arbeitgebende und Personaldienstleister. Sinnvoll seien ferner einheitliche Kategorien für die Beantragung von Visa, aufgelistet in Merkblättern, die die beizubringenden Dokumente auflisteten.
  6. Beglaubigung von Kopien vereinfachen: Einige Botschaften erstellten keine beglaubigten Kopien von Schulabschlusszeugnissen. Eine Folge sei z. B., dass junge Menschen aus einzelnen Ländern sich nicht für die Pflegeausbildung in Deutschland bewerben könnten. Die Einrichtung einer wöchentlichen offenen Sprechstunde für die Beglaubigung von durch die einwanderungswilligen Fachpersonen selbst hergestellten Kopien in den Botschaften sei eine Lösung. Jede Botschaft sollte vertrauenswürdige Notare, Honorarkonsule oder lokale Behörden im Herkunftsland bestimmen, die solche Kopien anfertigten und die von deutschen Behörden akzeptiert würden.

 

Rd. 50 Unternehmen und Organisationen haben das Positionspapier entwickelt. Sie alle werben aktiv Fachpersonal in der Pflege in Drittstaaten an und tragen das "Gütezeichen Faire Anwerbung Pflege Deutschland".

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