Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) hat in Zusammenarbeit mit Fachkreisen im Auftrag der Bundesregierung das neue Gütesiegel "Faire Anwerbung Pflege Deutschland" entwickelt. Das Siegel steht für eine gute Vermittlungspraxis und ethische hohe Standards bei der Gewinnung von Pflegefachpersonen im Ausland. Die Bewerbung für ein solches Gütesiegel ist freiwillig und seit Juli möglich. Anspruchsberechtigt sind selbstorganisiert international anwerbende Pflege- und Gesundheitseinrichtungen sowie Unternehmen der privaten Personalvermittlung.
Zertifizierungsverfahren und Anforderungskatalog
Um dieses Siegel zu bekommen, müssen Vermittlungsagenturen gewisse Anforderungen einhalten. Diese umfassen insbesondere Methoden zur Förderung der deutschen Sprache, zur Integration auf betrieblicher und sozialer Ebene und zur Einarbeitung ausländischer Pflegefachpersonen. Das vom Bund geförderte "Deutsche Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen" (DKF) im KDA hat diese Voraussetzungen in einem "Werkzeugkoffer Willkommenskultur & Integration" zusammengestellt.
KDA-Vorsitzender Helmut Kneppe sagte:
"Die Erfahrungen, die wir im DKF gesammelt haben, zeigen, dass zwei Voraussetzungen ganz entscheidend zum Gelingen einer nachhaltigen Anwerbung beitragen können: die Regelung eines fairen Anwerbeverfahrens und die Schaffung einer Willkommenskultur in den Einrichtungen."
Voraussetzung für den Erwerb des Siegels ist überdies die Teilnahme an Zertifizierungsverfahren der Gütegemeinschaft "Anwerbung und Vermittlung von Pflegefachkräften aus dem Ausland e.V." als eingetragener, gemeinnütziger Verein. Die Gütegemeinschaft ist mit der Umsetzung des Prüfverfahrens, der Beauftragung und Schulung von unabhängigen Prüferinnen und Prüfern sowie der Erteilung des Gütezeichens betraut. Außerdem erarbeitet die Gütegemeinschaft Vorschläge für Weiterentwicklungs- und Aktualisierungsmaßnahmen der Prüfkriterien.
Gütesiegel für 2 Jahre, keine Prüf- und Nutzungskosten
Diejenigen Unternehmen, die für ihre Leistungen das Gütesiegel erhalten, werden öffentlich gelistet und dürfen dieses 2 Jahre lang nutzen.
Prüf- und Nutzungskosten fallen derzeit nicht an, sondern werden bis auf Weiteres vom Bund im Rahmen einer Projektförderung getragen.