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Baden-Württemberg

Separates Gesetz für Gründung einer Pflegekammer geplant

Statt über das Heilberufsgesetz will Baden-Württemberg die Etablierung einer Pflegekammer über ein eigenes Gesetz regeln.

Der Landespflegerat Baden-Württemberg (LPR) blickt besorgt auf das weitere Vorgehen zur Etablierung einer Pflegekammer im Land. Für das Gremium sind v. a. 3 Punkte kritisch:

  1. Die Gründung einer Pflegekammer über ein separates Gesetz.
  2. Die Zustimmung von mind. 60 % der Pflegenden zur Pflegekammer.
  3. Der knappe Zeitplan von 18 Monaten für die Errichtung der Pflegekammer.

Separates Gesetz birgt "großes Risiko"

Bislang ist – wie aktuell in Nordrhein-Westfalen (NRW) – die Errichtung einer Pflegekammer über das Heilberufsgesetz erfolgt. Setze die Landesregierung in Baden-Württemberg ihre Pläne für ein separates Gesetz zur Pflegekammer bzw. zur Errichtung eines Gründungsausschusses und zur Registrierung um, berge das "ein großes Risiko", urteilte der LPR-Vorstand am Montagnachmittag auf einem Pressegespräch. Andere Heilberufe müssten für die Gesetzgebung nicht angehört werden und die Landesregierung könne das eigene Gesetz damit auch schneller wieder rückabwickeln sollte das notwendige Quorum einer 60 %-igen Zustimmung der Pflegenden nicht erreicht werden. Zudem sei der Pflegeberuf nicht gleichgestellt mit den anderen Heilberufen im Land, erläuterte der stellvertretende LPR-Vorsitzende sowie Vorstandsvorsitzende im Bundesverband Pflegemanagement der Landesgruppe Baden-Württemberg, Oliver Hommel.

Informationskampagne mit Kammerbotschaftern

LPR-Vorsitzende und Vorstandsvorsitzende der Württembergischen Schwesternschaft vom Roten Kreuz, Susanne Scheck, ergänzte:

"Das ist kein gutes Signal für die Pflegenden und spielt den Gegnern in die Hände."

Scheck äußerte sich jedoch zuversichtlich, genügend Pflegende von den Vorteilen einer Pflegekammer überzeugen zu können.

"Wenn wir eine wirkliche Veränderung zum Besseren haben wollen, kommen wir an einer Pflegekammer nicht vorbei. Wir werden nur ernst genommen, wenn wir eine entscheidende Rolle spielen. Dabei dürfen wir uns nicht vom Ministerium abhängig machen."

Bislang habe die stärkste Berufsgruppe im Gesundheitssystem allerdings "am wenigsten zu melden".

Der LPR intensiviere deshalb seine bisherige Informationskampagne #PflegeBleibtLaut und habe Kammerbotschafterinnen und -botschafter ernannt, die noch vor Start des Gesetzgebungsverfahrens in die Einrichtungen und Pflegeschulen im Land gehen und vor Ort über die Pflegekammer informieren sollen.

Der Zuspruch aus der Pflege sei aber schon jetzt groß. Scheck sagte:

"Der Tenor ist: Die Pflegekammer muss kommen."

Allerdings sorgten die ständigen Verzögerungen im zeitlichen Ablauf für einen Politikverdruss unter den Pflegenden. Das sei schlecht.

Zu wenig Zeit für eine gute Vorbereitung

Die bundesweit anhaltenden Diskurse von Personen, die für oder gegen eine Pflegekammer sind, hält Scheck für "unnötig". Die Argumente gegen eine Kammer gründeten auf Wissensdefiziten. Die Aufgaben von Pflegekammern, Gewerkschaften und Berufsverbänden seien differenziert zu betrachten und ergänzten sich gegenseitig. Hier sei noch mehr Aufklärungsarbeit nötig.

Doch die Zeit drängt: Ein entsprechender Entwurf sollte noch in dieser Woche im baden-württembergischen Kabinett eingebracht werden. Das sei nun zwar auf nächste Woche verschoben, dennoch könnte bereits zum 1. Juni 2023 der Gründungsausschuss seine Arbeit aufnehmen, skizzierte die stellvertretende LPR-Vorsitzende und Vorstandsvorsitzende des Berufsverbands Lehrende Gesundheit und Soziales Baden-Württemberg, Barbara Driescher, den Zeitplan. Von da an seien 18 Monate vorgesehen, um Pflegende im Land anzuschreiben und zu registrieren. Das sei "zu sportlich", war sich der LPR-Vorstand während des Pressegesprächs einig. Denn allein der Aufbau einer eigenen Webseite und die Implementierung geeigneter Software für die Registrierung benötige 3-4 Monate, wie Erfahrungen aus NRW zeigten.

Finanzielle Unterstützung der Landesregierung nötig

Der Errichtungsausschuss in NRW erhalte 6 Mio. Euro Anschubfinanzierung pro Jahr, um die Gründung der Pflegekammer vorzubereiten. Jetzt sei auch der Mut der Politikerinnen und Politikern in Baden Württemberg gefordert, die Errichtung einer Pflegekammer zu unterstützen, betonte Driescher.

Der Appell an die Landesregierung:

"Wollen wir auf Augenhöhe sein, müssen auch die Bedingungen ähnlich sein, wie in anderen Kammern."

Der LPR wollen nun den Prozess zur Gründung einer Pflegekammer niedrigschwellig und nach Vorbild in NRW begleiten.

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