Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW) startet in diesen Tagen eine wichtige Informationskampagne: Rund 12.000 Arbeitgebende – darunter Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulante Dienste – sind gesetzlich verpflichtet, ihre Pflegefachpersonen bei der Kammer zu melden. Diese Meldung sei Voraussetzung für die geplante Beitragserhebung ab 2026, wie die Kammer am Montag mitteilte.
Pflicht zur Anmeldung: Was Pflegeeinrichtungen jetzt wissen müssen
Laut Heilberufsgesetz NRW sind alle Pflegefachpersonen bei der Kammer zu registrieren – und zwar durch ihre Arbeitgebenden. Die Pflegekammer NRW hat dazu in dieser Woche entsprechende Schreiben verschickt. Die Kammer setze auf Kooperation und umfassende Information, um die Einrichtungen bei der Umsetzung zu unterstützen, betont Kammervorstand Kevin Galuszka. Neben Broschüren und Online-Angeboten biete die Kammer auch Vorträge an.
Beitrag ab 2026: 1,60 Euro pro Monat geplant
Die Anmeldung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch Grundlage für die künftige Beitragserhebung. Noch wird die Kammer vom Land NRW anschubfinanziert. Ab 2026 sollen Pflegefachpersonen jedoch einen monatlichen Kammerbeitrag von voraussichtlich 1,60 Euro zahlen. Damit soll die Kammer unabhängig und dauerhaft arbeitsfähig werden. Die entsprechende Beitragsordnung soll Ende 2025 verabschiedet werden.
Die Anmeldung erfolgt in zwei Schritten:
- Zunächst melden die Einrichtungen ihre Pflegefachpersonen.
- Anschließend müssen die Pflegenden selbst aktiv werden und ihre Daten sowie Nachweise wie Berufsurkunde und Weiterbildungszertifikate einreichen.
Sanktionen möglich – aber nicht gewünscht
Die Kammer weist darauf hin, dass bei Nichtmeldung Bußgelder zwischen 50.000 und 200.000 Euro drohen können. Von diesen Sanktionsmöglichkeiten wolle die Kammer „aber möglichst keinen Gebrauch machen, weshalb wir so intensiv und kooperativ auf die Arbeitgebenden zugehen“, so Galuszka. Die bisherigen Rückmeldungen seien positiv verlaufen.
Die bisherige Auswertung zeigt:
- 49 Prozent der Rückmeldungen stammen aus der stationären Langzeitpflege,
- 31 Prozent von ambulanten Diensten,
- 5 Prozent von Kliniken.
- 15 Prozent stammen von sonstigen Einrichtungen wie Hospizen, Dialysezentren oder Zeitarbeitsfirmen.