Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW) hat die ersten beiden Weiterbildungsstätten nach der neuen Weiterbildungsordnung zugelassen. Dabei handelt es sich um das Kirchliche Bildungszentrum für Gesundheitsberufe im Revier (KBG GmbH) in Gelsenkirchen und das Berufsgenossenschaftliche Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH in Bochum.
Neue Weiterbildungsordnung setzt Standards
Mit der neuen Weiterbildungsordnung bestimmten Pflegefachpersonen künftig selbst über die Inhalte ihrer Weiterbildung. Dies ermögliche eine zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Qualifikation in der Pflege, teilte die Pflegekammer am Donnerstag mit.
Rund 50 Weiterbildungsstätten würden in den kommenden Jahren den Zulassungsprozess durchlaufen. Bestehende Weiterbildungsstätten genössen noch bis Ende 2026 Bestandschutz und würden danach schrittweise in das neue Verfahren überführt. Der gesamte Prozess soll bis 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein.