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Pflegeausbildung in NRW

Qualitätssicherung dringend notwendig – Landespflegerat fordert Reformen

Wenn sich an den bisherigen Qualitätskriterien nichts ändert, ist die Pflegeausbildung in NRW nicht zukunftsfähig, argumentiert der Landespflegerat.

Die Qualitätsstandards der Pflegeausbildung in Nordrhein-Westfalen (NRW) stehen in der Kritik. Der Landespflegerat NRW sieht vor allem das Lehrenden-Auszubildenden-Verhältnis kritisch. Während das Bundesgesetz ein Verhältnis von 1:20 als Mindeststandard vorsehe, halte NRW weiterhin an einer Notlösung von 1:25 fest, argumentierte der Pflegerat in dieser Woche. Andere Bundesländer überträfen die Bundesvorgaben bereits positiv – NRW hingegen bleibe Schlusslicht.

Alarmierende Zahlen zur Pflegeausbildung in NRW

Nach Angaben des Landesbetriebs IT NRW hätten 2023 insgesamt 10.062 Personen ihre dreijährige Pflegeausbildung erfolgreich abgeschlossen. Allerdings hätten 7.296 Auszubildende die Ausbildung ohne Abschluss abgebrochen und 165 Personen das Examen endgültig nicht bestanden. Damit liege die Erfolgsquote in NRW bei nur rund 57 Prozent – "bundesweit ein besorgniserregender Tiefstwert", bewertete der Landespflegerat und stellte klar: "Die Pflegeausbildung in NRW ist so nicht zukunftsfähig."

Qualifikationsniveau der Lehrenden muss steigen

Auch die formale Qualifikation der Pflegelehrenden steht im Fokus der Kritik. NRW erkenne für Lehrende bereits Bachelorabschlüsse an, obwohl das Masterstudium eine weitergehende wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation vermittele. Der Landespflegerat NRW fordert daher – wie Ende 2024 bereits der Landesverband NRW im Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) – eine deutliche Anhebung der Mindestqualifikation auf Masterniveau, um den steigenden Anforderungen in der Pflege gerecht zu werden.

Der Landespflegerat NRW unterstützt die Forderungen des BLGS und sieht dringenden Handlungsbedarf:

  • Anpassung des Lehrenden-Auszubildenden-Verhältnisses auf 1:20 gemäß Bundesstandard
  • Anhebung der Mindestqualifikation für Lehrende auf Masterniveau
  • Bessere finanzielle Förderung der akademischen Qualifizierung in der Pflegepädagogik

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