Anders als die Regelungen der Bundesprämie vorsehen, erhalten alle Pflegende in Schleswig-Holsteins Krankenhäusern einen Corona-Bonus. Das gilt z. B. auch für Pflegende in Psychiatrien.
Die Pflegekammer im Land begrüßt diesen Schritt ausdrücklich: "Wir sehen in vielen Bundesländern einen großen Unmut unter den Pflegefachpersonen über die ungleiche Behandlung der Krankenhäuser je nach Zahl der Corona-Fälle. Hier geht Schleswig-Holstein den richtigen Weg. Auch mit Blick auf eine mögliche zweite Welle sollte die Anerkennung an alle Pflegefachpersonen gehen, die sich täglich den erschwerten Bedingungen der Pandemie stellen", sagte Kammerpräsidentin Patricia Drube am Donnerstag.
Alle Pflegende berücksichtigen
Kritik übt die Kammer allerdings an der unvollständigen Erfassung der Berufsgruppe: So fehlten etwa die ebenso belasteten Pflegenden in Dialysepraxen und der Eingliederungshilfe.
Das "Zeichen der Wertschätzung" sei gut und wichtig, so Drube. Wenn dieses Instrument von der Politik gewählt werde, dann müssten aber auch alle davon profitieren. Dauerhaft brauche Pflege eine grundsätzlich bessere Vergütung statt eines einmaligen Bonus.
Vorgesehen ist wie beim Corona-Pflegebonus für die Altenpflege eine gestaffelte Prämienhöhe. Diese beträgt bezogen auf eine Vollzeitstelle
- 1.500 Euro für Angehörige des Pflegedienstes
- 1.000 Euro für Angehörige des Medizinisch-Technischen Dienstes
- 500 Euro für sonstige Beschäftigte
- 900 Euro für Auszubildende in Pflege- und Gesundheitsfachberufen
- 300 Euro für sonstige Auszubildende
- 150 Euro für Personen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr in einem Krankenhaus absolvieren.
Das Antragsverfahren
Um ihren Beschäftigten diesen Bonus zukommen zu lassen, müssen Arbeitgeber zwischen 25. September und 15. Oktober 2020 einen Antrag beim Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein stellen. Die Bonus-Berechtigten selbst müssen und können dafür keinen eigenen Antrag stellen.