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Pflegeversicherung

Bundestag berät Pflegereform erstmals

Pflegereform im Bundestag: Kritik am PNOG nimmt weiter zu

Der Bundestag hat am Donnerstag in erster Lesung über das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beraten. Mit der Reform will die Bundesregierung die finanzielle Schieflage der Sozialen Pflegeversicherung stoppen, Leistungen neu ordnen und ein für 2027 erwartetes Milliardenloch schließen. Während die Koalition von einem notwendigen Stabilisierungsschritt spricht, nimmt der Widerstand aus der Pflegebranche, von Betroffenenverbänden und Teilen der Opposition zu.

Regierung setzt auf Einsparungen und höhere Einnahmen

Das Pflegeneuordnungsgesetz kombiniert Leistungseinschnitte mit zusätzlichen Einnahmen. Nach Angaben der Bundesregierung soll dadurch ein erwartetes Defizit von rund acht Milliarden Euro in der Pflegeversicherung verhindert werden.

Im Mittelpunkt stehen eine Neuordnung des Leistungsrechts sowie neue Steuerungsinstrumente. Künftig sollen verschiedene Einzelleistungen in einem ambulanten Sachleistungsbudget, einem Entlastungsbudget und einem Sozialraumbudget gebündelt werden. Neu eingeführt werden soll zudem eine Pflegebegleitung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) verteidigte die Reform im Parlament. "Ziel des neuen Pflegegesetzes ist es, Einnahmen und Ausgaben wieder in eine Balance zu bringen", sagte er. Ohne die Reform würde die Pflegeversicherung bereits 2027 auf ein Defizit in Milliardenhöhe zusteuern.

Zugleich kündigte der Minister Nachbesserungen an. Mit Blick auf die Umstellung bei Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen sagte Linnemann: "Für mich ist es essentiell, dass wir die Betroffenen hier nicht überfordern." Zu Jahresbeginn dürfe es "nicht zu harten Brüchen kommen". Man wolle das Gesetz deshalb an einzelnen Stellen weiterentwickeln.

Entlastungsbetrag wird zum Streitpunkt

Besonders umstritten sind die geplanten Änderungen bei niedrigschwelligen Unterstützungsleistungen. Der bisherige Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich bis zu 131 Euro soll für Menschen mit Pflegegrad 1 entfallen. In den Pflegegraden 2 bis 5 soll er im neuen Sozialraumbudget aufgehen, das auf bis zu 175 Euro angehoben werden soll.

Kritiker befürchten, dass Pflegebedürftige die Mittel künftig nicht mehr in gleichem Umfang für Leistungen ambulanter Pflegedienste, der Tagespflege oder der Kurzzeitpflege einsetzen können.

Die Linksfraktion fordert deshalb in zwei Anträgen den Erhalt der bisherigen Verhinderungspflege als eigenständige Leistung sowie die Fortführung des Entlastungsbetrags und des sogenannten Umwandlungsanspruchs. Nach Auffassung der Fraktion drohen Pflegebedürftigen und Angehörigen Einschränkungen bei bewährten Unterstützungsangeboten.

Darüber hinaus sollen die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad leicht angehoben werden. Für bereits eingestufte Pflegebedürftige ist ein Bestandsschutz vorgesehen.

Branche warnt vor Stellenabbau und Versorgungslücken

Die schärfste Kritik kommt derzeit aus der ambulanten Pflege. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) sowie der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) warnen vor erheblichen Folgen der vorgesehenen Neuregelungen.

Nach einer Befragung des bpa unter mehr als 2.000 Mitgliedseinrichtungen könnten bundesweit über 50.000 Arbeitsplätze in der ambulanten Versorgung gefährdet sein. Die Verbände befürchten, dass ambulante Dienste durch das geplante Sozialraumbudget als Leistungserbringer für hauswirtschaftliche Hilfen und Betreuungsangebote teilweise verdrängt werden könnten.

VKAD-Vorsitzende Barbara Dietrich-Schleicher warnte: "Viele ambulante Dienste haben auf den steigenden Bedarf reagiert und ihre hauswirtschaftlichen Leistungen und auch die Betreuung ausgebaut. Pflegebedürftige nutzen dafür häufig den Entlastungsbetrag. Fällt diese Finanzierungsmöglichkeit weg, gefährdet das Arbeitsplätze und kann Dienste in existenzielle Schwierigkeiten bringen."

Auch der Deutsche Pflegerat (DPR) sieht Nachbesserungsbedarf. Die geplanten Veränderungen seien einer der Gründe für die bundesweite Kampagne "Deutschland, welche Pflege willst Du?".

Proteste in mehreren Bundesländern angekündigt

Parallel zu den parlamentarischen Beratungen wächst der Protest gegen das Gesetz. Pflegeverbände, Berufsorganisationen und Interessenvertretungen haben bundesweit Demonstrationen und Kundgebungen angekündigt.

Am 11. November ruft der DPR gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen zu einer Demonstration in Berlin auf. Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz unterstützt den Protestaufruf. Der Demonstrationszug soll vom Bundeskanzleramt zum Bundesgesundheitsministerium führen.

Bereits am Donnerstag startete ein Autokorso in Düsseldorf. In den kommenden Wochen sind weitere Aktionen unter anderem in Magdeburg, Hamburg, Bremen, Stuttgart, München, Hannover, Mainz, Saarbrücken und Berlin geplant.

Zusätzlichen Druck machen Organisationen pflegender Angehöriger. Am Morgen der Bundestagsdebatte übergaben die Vereine "wir pflegen" und "Pflegende Angehörige" eine Petition mit mehr als 88.000 Unterschriften an die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Simone Borchardt. Die Initiatoren fordern Nachbesserungen bei Leistungen für pflegende Familien und warnen vor zusätzlichen Belastungen in der häuslichen Versorgung.

Opposition bringt eigene Reformvorschläge ein

Neben dem Pflegeneuordnungsgesetz werden im weiteren Verfahren auch mehrere Anträge der Opposition beraten. AfD, Grüne und Linke haben eigene Konzepte zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung vorgelegt, die teilweise über den Regierungsentwurf hinausgehen und auch Fragen der langfristigen Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung aufgreifen. Die Vorschläge sollen gemeinsam mit dem Gesetzentwurf in einer öffentlichen Sachverständigenanhörung des Gesundheitsausschusses bewertet werden.

Weitere Beratungen bis Dezember

Ob die Kritik aus Pflegebranche, Verbänden und Opposition noch Änderungen am Gesetzentwurf bewirkt, dürfte sich in den kommenden Wochen zeigen. Druck auf die Regierungsfraktionen kommt inzwischen auch aus den eigenen Reihen: Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CDU), fordert in einem gemeinsam mit DPR, bpa, Pflegekammer NRW, Vertretern von Selbsthilfeorganisationen und dem Sozialverband VdK veröffentlichten Positionspapier Nachbesserungen am PNOG. Auch der GKV-Spitzenverband hat Korrekturen im parlamentarischen Verfahren angemahnt. 

Die Sachverständigenanhörung ist für 25. November geplant. Die abschließende Verabschiedung des Gesetzes wird derzeit für Dezember erwartet. Nach den Plänen der Bundesregierung soll das Pflegeneuordnungsgesetz bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

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