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Gesetzgebung

Bundestag startet Debatte über das PNOG

PNOG im Bundestag: Kritik aus der Pflege wächst

Der Bundestag berät am Donnerstag in erster Lesung über das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem eine neue Pflegebegleitung, ein Sozialraumbudget für Pflegebedürftige sowie Änderungen bei Leistungen und Finanzierung der Pflegeversicherung vor. Die Kritik aus der Pflegebranche wächst jedoch vor der Debatte.

Zuletzt hatten bereits der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) vor den Auswirkungen der Reform gewarnt. Nun fordert auch der Deutsche Pflegerat (DPR) Nachbesserungen bei der geplanten Pflegebegleitung.

DPR fordert klare pflegefachliche Zuständigkeiten

Grundsätzlich begrüßt der Deutsche Pflegerat die Einführung einer kontinuierlichen Pflegebegleitung. Die vorgesehene Ausgestaltung lasse jedoch zentrale Fragen offen, heißt es in einem Positionspapier des Verbands.

"Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen brauchen verlässliche Unterstützung statt ständig wechselnder Ansprechpersonen. Wenn der Pflegebedarf festgestellt, Pflege geplant und der Pflegeprozess gesteuert wird, müssen dazu berechtigte Pflegefachpersonen die Verantwortung tragen. Das muss das Gesetz klar regeln", sagte DPR-Präsidentin Christine Vogler am Sonntag.

Nach Auffassung des Pflegerats drohen ohne eine eindeutige Zuordnung pflegefachlicher Verantwortung Doppelstrukturen, zusätzlicher Verwaltungsaufwand und Versorgungslücken. Pflegefachpersonen müssten insbesondere bei Bedarfserhebung, Pflegeplanung und Fallsteuerung eine zentrale Rolle erhalten.

Breite Kritik am Gesetzentwurf

Der DPR steht mit seiner Kritik nicht allein. Bereits Ende September hatten mehrere Pflegeverbände gegen das PNOG protestiert. Der DBfK kritisierte unter anderem die geplante Ausgestaltung der Pflegebegleitung und warnte vor zusätzlichen Belastungen für den ohnehin angespannten Arbeitsmarkt. Der Verband verwies darauf, dass für die neuen Aufgaben bundesweit bis zu 20.000 Pflegefachpersonen benötigt werden könnten.

bpa und DEVAP richten ihre Kritik vor allem gegen das geplante Sozialraumbudget. Nach Angaben des bpa könnten die vorgesehenen Änderungen bestehende Versorgungsangebote in der ambulanten Pflege schwächen und Arbeitsplätze gefährden. Beide Verbände fordern deshalb Nachbesserungen am Gesetzentwurf.

Auch außerhalb der etablierten Pflegeverbände gibt es Einwände. So hat der Bildungsanbieter Aubisoka einen offenen Brief zum PNOG veröffentlicht. Das Unternehmen warnt vor negativen Folgen einzelner Regelungen für Pflegebedürftige und Angehörige. In der pflegepolitischen Debatte spielt die Initiative bislang jedoch eine untergeordnete Rolle.

Neue Leistungen für häusliche Pflege geplant

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Versorgung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen neu ordnen. Geplant ist ein Anspruch auf fachliche Pflegebegleitung vor Ort. Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen sollen dadurch frühzeitig unterstützt und die Versorgung im häuslichen Umfeld besser koordiniert werden.

Zudem soll ein Sozialraumbudget Menschen ab Pflegegrad 2 den Zugang zu niedrigschwelligen Unterstützungsangeboten erleichtern. Für Familien mit pflegebedürftigen Kindern und jungen Erwachsenen sind höhere Budgets vorgesehen. Ein neues Überbrückungsbudget soll einspringen, wenn pflegende Angehörige kurzfristig ausfallen.

Weitere Änderungen betreffen die Bündelung bisheriger Einzelleistungen der ambulanten Pflege sowie ein digitales "Pflege-Cockpit", das Informationen und Leistungsansprüche übersichtlicher darstellen soll.

Nach der ersten Lesung soll das Pflegeneuordnungsgesetz am 11. oder 25. November im Gesundheitsausschuss beraten werden. Am 20. November ist der erste Durchgang im Bundesrat geplant, am 11. Dezember die zweite und dritte Lesung im Bundestag. Der zweite Durchgang im Bundesrat ist für 18. Dezember anvisiert – der letzten Sitzung 2026. Sollte das nicht klappen, wäre ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 nicht möglich. 

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