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Berufsautonomie

DPR kritisiert Pflegeaufgaben für Apotheken

Pflegefachpersonen: DPR kritisiert Apotheken-Vorstoß

Der Deutsche Pflegerat (DPR) kritisiert Vorstöße von Apothekerkammern, neue pflegebezogene Leistungen in Apotheken zu etablieren. Der Verband sieht dadurch Kompetenzen von Pflegefachpersonen berührt und fordert stattdessen deren stärkere Nutzung, Vergütung und rechtliche Absicherung.

Anlass sind Anträge der Landesapothekerkammer Hessen und der Apothekerkammer Berlin zum Deutschen Apothekertag. Die Kammern wollen Apotheken stärker in die Unterstützung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen einbinden und dafür neue vergütete Leistungen schaffen.

DPR sieht Kernaufgaben der Pflege betroffen

Die hessische Apothekerkammer schlägt vor, sogenannte apothekenpflegerische Kernleistungen einzuführen. Dazu zählen unter anderem die Beratung zu Pflegegradanträgen, Unterstützung bei Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst, Hilfsmittelberatung sowie die Begleitung von Pflegebedürftigen und Angehörigen.

Die Apothekerkammer Berlin fordert darüber hinaus einen "pharmazeutischen Hausbesuch für pflegende Angehörige". Apothekerinnen und Apotheker sollen dabei die Arzneimittelversorgung im häuslichen Umfeld prüfen, Angehörige beraten und gegebenenfalls die Versorgungskoordination unterstützen.

Der DPR lehnt diese Forderungen ab. "Apotheken, die pflegerische Begleitung und Beratung als eigene Leistung definieren, übernehmen Aufgaben aus dem Kernbereich der Profession Pflege und der Pflegedienste", sagte DPR-Präsidentin Christine Vogler am Dienstag.

"Pflegerische Aufgaben werden nicht pharmazeutisch, nur weil man sie so nennt. Pflege ist ein eigenständiger, hochqualifizierter Gesundheitsfachberuf mit eigener Verantwortung."

Pflegefachpersonen sollen mehr Verantwortung übernehmen

Nach Auffassung des DPR gehören die Erhebung des individuellen Pflegebedarfs, die Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Sicherung der Pflegequalität zum gesetzlichen Aufgabenbereich von Pflegefachpersonen. Auch Beratung, Prävention, Rehabilitation und Versorgungskoordination seien Teil ihrer Qualifikation.

Zugleich verweist der DPR darauf, dass Pflegefachpersonen ihre Kompetenzen bislang nicht überall umfassend wahrnehmen können. Ursache seien unter anderem leistungsrechtliche Einschränkungen und fehlende Vergütungsregelungen.

"Die Pflegeversicherung ist kein Instrument zur Markterweiterung", betonte Vogler. "Sie muss Leistungen dort finanzieren, wo die erforderliche Kompetenz liegt und der größte Nutzen für Patient:innen und Pflegebedürftige entsteht."

Forderungen an das Pflegeneuordnungsgesetz

Aus Sicht des DPR muss das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) die Rolle der Profession Pflege stärken. Pflegebegleitung und pflegerisches Fallmanagement sollten dort ausdrücklich als Leistungen von Pflegefachpersonen verankert werden. Darüber hinaus fordert der Verband, dass diese Leistungen eigenverantwortlich erbracht und abgerechnet werden können.

Zudem spricht sich der DPR für eine gezielte Erweiterung pflegerischer Kompetenzen in Prävention und Primärversorgung aus.

Grundsätzlich stelle der Verband die Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe nicht infrage. Apothekerinnen und Apotheker hätten ihre Kompetenz in der Arzneimittelversorgung, Pflegefachpersonen in der pflegerischen Diagnostik, der Erhebung des Pflegebedarfs und der Steuerung von Versorgungsprozessen. Wo sich Zuständigkeiten überschneiden, brauche es nach Auffassung des DPR eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe.

"Wir brauchen kein Rennen um Aufgaben und Vergütungstöpfe", so Vogler. "Wir brauchen eine Kompetenzwende: Wer etwas am besten kann, muss es eigenverantwortlich tun und abrechnen dürfen."

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