Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) warnen vor erheblichen Folgen der geplanten Neuregelungen im Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Nach einer bpa-Befragung von mehr als 2.000 Mitgliedseinrichtungen könnten bundesweit über 50.000 Arbeitsplätze in der ambulanten Versorgung gefährdet sein.
Versorgungssicherheit gefährdet
Hintergrund ist die geplante Einführung eines Sozialraumbudgets in Höhe von 175 Euro monatlich. Gleichzeitig soll der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro wegfallen. Nach Auffassung der Verbände droht dadurch der Ausschluss ambulanter Pflegedienste als Leistungserbringer für zahlreiche Unterstützungsangebote. Betroffen wären vor allem hauswirtschaftliche Leistungen wie Einkaufen, Kochen, Waschen oder die Begleitung zu Arztterminen.
Der bpa kritisiert, dass dadurch funktionierende Versorgungsstrukturen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen geschwächt würden. Ambulante Dienste müssten weiterhin Zugang zum geplanten Sozialraumbudget erhalten, fordert der Verband.
Scharfe Kritik auch am Zeitplan
Auch der DEVAP sieht die Versorgungssicherheit gefährdet. "Pflegebedürftige brauchen echte Unterstützung statt Budgets auf dem Papier", erklärte DEVAP-Vorstandsmitglied Sonja Schneider-Koch. Der Wegfall des Entlastungsbetrags könne bestehende Unterstützungsangebote schwächen und Angehörige zusätzlich belasten.
Scharfe Kritik übt Schneider-Koch zudem am vorgesehenen Zeitplan. Das Gesetz soll nach derzeitigen Planungen am 18. Dezember 2026 verabschiedet werden und bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Für die Träger seien die wenigen Tage dazwischen zu kurz, um weitreichende organisatorische und personelle Anpassungen vorzunehmen.
Welche wirtschaftlichen Folgen die Reform haben könnte, verdeutlicht die DSP Elbdiakonie gGmbH als Beispiel: Nach Angaben des Unternehmens droht durch die geplanten Änderungen ein Umsatzrückgang von rund 15 Prozent. Rund 200 Arbeitsplätze seien gefährdet. Das Unternehmen prüfe deshalb die Gründung einer eigenständigen Gesellschaft, um weiterhin entsprechende Leistungen anbieten zu können.
Die Verbände befürchten zudem Versorgungslücken, insbesondere in ländlichen Regionen. Ein Budget allein schaffe noch keine Angebote, argumentieren sie. Entscheidend sei, dass ausreichend Leistungserbringer zur Verfügung stünden. Der DEVAP fordert daher längere Übergangsfristen, Planungssicherheit für die Träger und die Öffnung des Sozialraumbudgets für etablierte Pflegeanbieter.