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PNOG

BVMed warnt vor Kürzungen beim Infektionsschutz

Der BVMed warnt vor Einschränkungen beim Infektionsschutz insbesondere im häuslichen Bereich.

Die geplanten Regelungen im Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) könnten nach Einschätzung des Bundesverbands Medizintechnologie (BVMed) den Zugang zu Infektionsschutzprodukten in der häuslichen Pflege erschweren. Darauf weist der Verband in einem am Donnerstag veröffentlichten Informationspapier hin.

Hintergrund ist die geplante Überführung der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 2 SGB XI in ein allgemeines Entlastungsbudget. Künftig würden Ausgaben für Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Mund-Nasen-Schutz mit Leistungen wie Betreuung, Haushaltshilfe und Verhinderungspflege aus demselben Budget finanziert. 

Verband sieht Risiken für häusliche Pflege

Der BVMed warnt, dass notwendige Maßnahmen der Basishygiene dadurch ins Hintertreffen geraten könnten. Besonders kritisch bewertet der Verband die Situation von Menschen mit Pflegegrad 1. Für sie könne sich der Zugang zu notwendigen Infektionsschutzprodukten verschlechtern.

"Eine Pflegereform, die Basishygiene schwächt, läuft dem präventionspolitischen Ziel zuwider. Wer Pflegebedürftige richtig versorgen und Verschlechterungen in der Versorgung vermeiden will, muss Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zweckgebunden absichern und Infektionsschutz stärken", sagte BVMed-Geschäftsführer Marc-Pierre Möll.

Der Verband verweist zudem auf die Antibiotika-Resistenzstrategie DART 2030 des Bundesgesundheitsministeriums, in der Hygienemaßnahmen als zentraler Bestandteil der Prävention genannt werden. 

Millionen Pflegebedürftige werden zu Hause versorgt

Nach Angaben des BVMed werden von 5,6 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland rund 4,9 Millionen zu Hause versorgt. Bei 3,1 Millionen Menschen übernähmen Angehörige die Pflege vollständig. Zu den typischen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zählten Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mund-Nasen-Schutz und Bettschutzeinlagen. 

Laut einer vom Verband zitierten Analyse mussten sieben Prozent der aktuell Gepflegten wegen einer Infektion stationär behandelt werden. Zudem berichteten 21 Prozent der befragten Pflegebedürftigen, dass sich ihre Pflegesituation nach einer Infektion dauerhaft verschlechtert habe. 

BVMed fordert gesetzlichen Schutz

Der Verband fordert, den zweckgebundenen Leistungsanspruch für Infektionsschutzprodukte zu erhalten oder gleichwertig gesetzlich abzusichern. Zudem sollen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 nicht schlechtergestellt sowie der individuelle Bedarf an Pflegehilfsmitteln im Rahmen der Pflegebegleitung regelmäßig überprüft und dokumentiert werden. 

"Infektionsschutz in der Häuslichkeit ist keine optionale Zusatzleistung, sondern eine notwendige Voraussetzung sicherer Pflege", sagte Möll. Hygienemaßnahmen könnten dazu beitragen, vermeidbare Infektionen und Krankenhausaufenthalte zu verhindern.

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