Der EU‑Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) hält Ethanol weiterhin für zulassungsfähig – ein wichtiger Schritt für die Verwendung in Hand‑ und Flächendesinfektionsmitteln.
Die Entscheidung folgt nur wenige Tage nach den Warnungen mehrerer Verbände – darunter der Deutschen Krankenhausgesellschaft –, die vor erheblichen Risiken für den Infektionsschutz gewarnt hatten.
BPC empfiehlt Ethanol-Zulassung für Desinfektionsmittel
Der wissenschaftliche Ausschuss der EU bestätigte am Dienstag, dass "Ethanol zur Verwendung in Hand- und allgemeinen Desinfektionsmitteln zugelassen werden kann", berichtete der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Auf Basis dieser Einschätzung werde die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) nun eine Empfehlung an die EU‑Kommission im laufenden Biozid-Genehmigungsverfahren richten.
BVMed-Geschäftsführer Marc-Pierre Möll bewertet die Entscheidung als wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit: "Das ist eine gute Nachricht für die medizinische Versorgung und den Infektionsschutz. Denn: Ethanol ist in der medizinischen Versorgung unverzichtbar."
Breites Bündnis hatte vor Folgen einer Einschränkung gewarnt
Zuvor hatte ein Zusammenschluss von Fachgesellschaften und Organisationen – darunter DKG, Bundesärztekammer, DGKH, Aktionsbündnis Patientensicherheit und BAG-Selbsthilfe – die Bundesregierung aufgefordert, sich in Brüssel für eine weitere Zulassung einzusetzen.
Das Bündnis warnte davor, dass eine restriktive Einstufung im Biozidrecht den Infektionsschutz in Kliniken und anderen Versorgungseinrichtungen gefährden könnte.
"Wichtiger Schritt, um De‑facto‑Verbot zu verhindern"
Möll betonte, die BPC-Entscheidung sei "ein wichtiger Schritt, um ein De-facto-Verbot von Biozidprodukten auf Ethanol-Basis zu verhindern". Angesichts des breiten Einsatzes von ethanolbasierten Desinfektionsmitteln sieht der Verband darin ein zentrales Signal für die Sicherheit von Patientinnen und Patienten.