Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnt vor gravierenden Engpässen bei Desinfektionsmitteln, sollte Ethanol als krebserregende CMR-Substanz (krebserzeugend (C), mutagen (M) und reproduktionstoxisch (R)) eingestuft werden. Anlass ist die bevorstehende Sitzung des Ausschusses für Biozidprodukte der Europäischen Chemikalienagentur.
Eine mögliche Neubewertung könnte dazu führen, dass Ethanol für viele Anwendungen nicht mehr zugelassen wird, argumentierte die DKG am Mittwoch. Für Krankenhäuser wäre das hochproblematisch.
Bedeutung für den Infektionsschutz
Ethanol ist der zentrale Bestandteil vieler Desinfektionsmittel im Gesundheitssystem. DKG-Chef Gerald Gaß sagte: "Müssten Krankenhäuser auf Desinfektionsmittel auf Ethanolbasis verzichten, hätte das verheerende Auswirkungen auf den Infektionsschutz und würde die Gesundheit der breiten Bevölkerung gefährden."
Er verwies darauf, dass sich bestimmte Erreger wie Noroviren ohne Ethanol nicht wirksam bekämpfen ließen. Geeignete Alternativen stünden derzeit nicht zur Verfügung.
Kritik an den Annahmen zur Bewertung
Gaß kritisierte die wissenschaftlichen Grundlagen der Debatte. "Ethanol ist ein Alkohol und insofern zweifelsfrei krebserregend – wenn man ihn trinkt", sagte er. Für die äußere Anwendung in Desinfektionsmitteln gelte die Substanz jedoch als sicher. Unerwünschte Nebenwirkungen beschränkten sich laut Gaß auf leichte Hautreizungen.
Rückblick auf die Pandemie
In der Corona-Pandemie sei Ethanol ein entscheidender Faktor gewesen, um kurzfristig Desinfektionsmittel herzustellen. "Ohne Ethanol hätte sich das Virus deutlich schneller ausgebreitet", so Gaß.
Die DKG appelliert an die europäischen Entscheidungsträger, die Bedeutung von Ethanol für das Gesundheitssystem einzubeziehen und auf eine CMR-Einstufung zu verzichten.