Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) hat eine Kampagne gegen den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) gestartet. Unter dem Motto "PNOGchio" wirft der bpa der Politik vor, bei der geplanten Reform der Pflegeversicherung von früheren Zusagen abzurücken und die pflegerische Versorgung zu schwächen.
Die Anspielung auf die Märchenfigur Pinocchio soll nach Angaben des Verbands verdeutlichen, dass zwischen politischen Ankündigungen und den nun vorliegenden Reformplänen aus seiner Sicht ein deutlicher Widerspruch bestehe. Mit der Kampagne ruft der bpa seine Mitglieder dazu auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren mit Bundestagsabgeordneten ins Gespräch zu kommen und auf Änderungen am Gesetzentwurf hinzuwirken.
Vier zentrale Kritikpunkte
Im Mittelpunkt der Kampagne stehen vier Forderungen. Der Verband kritisiert zunächst die geplanten Regelungen zur Refinanzierung von Gehältern in der häuslichen Krankenpflege, der Haushaltshilfe und der außerklinischen Intensivpflege. Der bpa befürchtet eine unterschiedliche Behandlung tarifgebundener und nicht tarifgebundener Anbieter bei der Vergütung von Personalkosten. Die Caritas hatte jüngst eine Petition zur Refinanzierung von Tariflöhnen gestartet.
Zudem wendet sich der Verband gegen geplante Änderungen bestehender Beratungsstrukturen. Betroffen wären nach Darstellung des bpa insbesondere Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI sowie Schulungsangebote für pflegende Angehörige. Der Verband warnt davor, etablierte Aufgaben aus ambulanten Pflegediensten herauszulösen und bei Kassen oder Kommunen neu aufzubauen.
Sorge um ambulante Angebote und Personal
Kritisch bewertet der bpa außerdem geplante Änderungen bei ambulanten Leistungsangeboten. Nach Darstellung des Verbands sollen Leistungen eines neuen Sozialraumbudgets künftig nicht von ambulanten Pflegediensten erbracht werden dürfen. Auch die eigenständige Verhinderungspflege sowie die Nutzung des Entlastungsbetrags für Unterkunft und Verpflegung in der Tagespflege würden eingeschränkt.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die vorgesehene Pflegebegleitung. Der bpa geht davon aus, dass dafür bis zu 20.000 Pflegefachpersonen benötigt würden. Diese Fachkräfte würden dann nach Einschätzung des Verbands in der direkten Versorgung fehlen.
Verband vermisst Antworten auf Fachkräftemangel
Der bpa bemängelt zudem, dass der Gesetzentwurf keine ausreichenden Maßnahmen zur Bewältigung des Personalmangels enthalte. Stattdessen würden zusätzliche Belastungen für Einrichtungen und Beschäftigte geschaffen.
Als Beispiel nennt der Verband die sogenannte Kompetenzvermutung für international ausgebildete Pflegefachpersonen. Das Konzept könne nach Auffassung des bpa dazu beitragen, qualifizierte Fachkräfte schneller in die Versorgung zu integrieren, werde im Entwurf jedoch nicht berücksichtigt.
Der Verband fordert deshalb Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Nach Angaben des bpa wird sich das Bundeskabinett voraussichtlich frühestens Ende September mit dem Entwurf befassen. Eine Verabschiedung des Gesetzes wäre demnach frühestens im November 2026 möglich.
Kommentar: Pflegereform zwischen Anspruch und Realität
Die Debatte um das Pflegeneuordnungsgesetz greift auch der Professor für Klinische Pflege (Schwerpunkt Pflege- und Versorgungskonzepte) an der Hochschule Neubrandenburg, Stefan Schmidt, in seinem aktuellen Kommentar auf. Aus pflegewissenschaftlicher Sicht offenbare sich ein grundlegender Zielkonflikt: Frühe Hilfe werde eingeschränkt, während Eigenverantwortung wachse, schreibt er.