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Ausländisches Pflegepersonal

Pflegerat fordert "Kompetenzvermutung"

Zur schnelleren Anerkennung ausländischer Pflegefachpersonen hat der Deutsche Pflegerat (DPR) in einem neuen Positionspapier die Einführung einer "gesetzlichen Kompetenzvermutung" vorgeschlagen.

Zur schnelleren Anerkennung ausländischer Pflegefachpersonen hat der Deutsche Pflegerat (DPR) in einem neuen Positionspapier die Einführung einer "gesetzlichen Kompetenzvermutung" vorgeschlagen. Die Gleichwertigkeit einer ausländischen Pflegeausbildung solle unter klar definierten Voraussetzungen als festgestellt gelten, wenn eine internationale Pflegefachperson eine mindestens dreijährige Ausbildung oder ein gleichwertiges primärqualifizierendes Studium absolviert habe und eine Berufszulassung im Herkunftsland vorliege.

Die Kompetenzvermutung sei verbindlich an einen Defizitbescheid im Anerkennungsverfahren sowie an eine Sprachkompetenz auf dem Niveau von mindestens B2 zu knüpfen.

Vogler: Kompetenzvermutung schafft Klarheit und Tempo

DPR-Präsidentin Christine Vogler erklärte: "Ohne internationale Pflegefachpersonen ist eine verlässliche pflegerische Versorgung in Deutschland nicht mehr möglich. Die Kompetenzvermutung schafft Klarheit und Tempo im Anerkennungsverfahren. Der Defizitbescheid sorgt dafür, dass Unterschiede fachlich systematisch geprüft, transparent benannt und gezielt ausgeglichen werden können. So verbinden wir eine beschleunigte Anerkennung mit Qualität und Sicherheit."

Weiter schlägt der DPR vor: Falls im Anerkennungsverfahren wesentliche Unterschiede zur deutschen Pflegeausbildung festgestellt werden, sollen diese im Defizitbescheid benannt und durch gezielte Ausgleichsmaßnahmen oder eine Gleichwertigkeitsprüfung innerhalb von zwei Jahren ausgeglichen werden. Während dieser Zeit soll eine vorläufige Berufserlaubnis zur Tätigkeit als Pflegefachperson unter Auflagen erteilt werden – inklusive entsprechender Vergütung und Anerkennung auf die Stellenschlüssel der Pflegeeinrichtungen und Kliniken.

Kompetenzvermutung - keine neue Idee

Bereits 2024 hatten der Verband der Ersatzkassen (VDEK) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) die gesetzliche Einführung einer Kompetenzvermutung gefordert. So könnten internationale Pflegefachpersonen sofort als Fachkräfte in Deutschland tätig werden. Weitere Prüfungen von Ausbildungsinhalten und gegebenenfalls notwendigen Anpassungsmaßnahmen erfolgten erst nachgelagert.

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